Die Kaufwertestatistiken teilen sich in die Erhebung der Kaufwerte für Bauland sowie der Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke. Die Erhebung der Kaufwerte für Bauland wird vierteljährlich und die der Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke jährlich durchgeführt. Die Jahresergebnisse beider Erhebungen werden auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte in der Landesdatenbank NRW veröffentlicht.
Die im Rahmen dieser Statistiken ausgewiesenen Durchschnittswerte sind für einen zeitlichen Vergleich nur bedingt verwendbar, weil die statistischen Massen, aus denen sie ermittelt werden, sich jeweils aus anders gearteten Einzelfällen zusammensetzen können. Die Statistiken der Kaufwerte für Bauland und der Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke haben daher mehr den Charakter einer Grundeigentumswechselstatistik, mit der durchschnittliche Kaufwerte ermittelt werden, als den einer Preisstatistik. Aus diesem Grund werden keine prozentualen Veränderungen (Baulandpreisindizes) veröffentlicht.
Kaufwerte von landwirtschaftlichen Grundstücken in Nordrhein-Westfalen
Im Rahmen dieser Statistik werden der Kaufpreis (Gesamtpreis des Grundstücks sowie eventuell mitveräußerter Güter laut Kaufvertrag), Informationen über den Kauffall (Angabe, ob Preis sich auf mehrere Flurstücke bezieht und ob bei der Transaktion weitere Gegenstände oder Rechte und Pflichten mitveräußert wurden) und Merkmale der verkauften Grundstücke (Lage, Angaben über Gesamtfläche und darunter Flächen des Ackerlands, des Dauergrünlands sowie sonstiger landwirtschaftlich genutzter Fläche, Ertragsmesszahl der landwirtschaftlich genutzten Fläche), des Kaufaktes (ungewöhnlicher Geschäftsverkehr), Eigenschaften der erwerbenden bzw. veräußernden Person (Rechtsform, Landwirt/Nicht-Landwirt, familiäres Verhältnis) sowie zur zukünftigen landwirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks erhoben.
Jeder Kauffall eines landwirtschaftlichen Grundstücks mit einer Mindestgröße von 1000 Quadratmetern landwirtschaftlich genutzter Fläche geht in die Statistik mit ein. Nicht erfasst werden Grundstücksflächen innerhalb eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplanes einer Gemeinde, die als baureifes Land, Rohbauland, Industrieland, Land für Verkehrszwecke oder Freiflächen (z. B. Parkanlagen, Spielplätze) verkauft werden oder deren Preise sie als solche kennzeichnen. Außerdem werden Verkäufe von landwirtschaftlichen Hofstellen (Wohn-, Wirtschaftsgebäude, Hofraum und Hausgarten) ohne landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Grundstücke, die außer landwirtschaftlich genutzten Flächen auch Flächen anderer Nutzungen bzw. Nutzungsteile oder anderer Vermögensarten umfassen, nur dann in die Statistik einbezogen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass vom Wert der Gegenleistung mehr als 90 Prozent auf die landwirtschaftliche Nutzung entfallen.
Auf Basis der gemeldeten Daten werden durchschnittliche Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke (z. B. nach Flächenarten) berechnet.
Die Daten für die Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke werden in Nordrhein-Westfalen bei der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erhoben.
Die Statistik der Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke wurde im Berichtsjahr 2021 neu konzipiert. Im Mittelpunkt der Überarbeitung standen begriffliche und definitorische Anpassungen, Standardisierungen von Merkmalsausprägungen sowie die Aufnahme von weiteren Merkmalen. Im Rahmen der Neukonzeption wurde neben dem Merkmalskatalog auch das Veröffentlichungsprogramm angepasst, sodass die Tabellen ab 2021 einen neuen Aufbau aufweisen. Lange Reihen sind aufgrund der inhaltlichen Abweichungen nicht verfügbar. Weitere Informationen dazu finden Sie in der auf der Seite unten verlinkten Datei "Informationen zur Neukonzeption der Statistik".