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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Restschuldbefreiung bei Insolvenzverfahren natürlicher Personen

Restschuldbefreiung bei Insolvenzverfahren natürlicher Personen*)
nach finanziellen Ergebnissen und Art der Schuldnerinnen/Schuldner
Eröffnet im Jahr 2013, Entscheidung über die Restschuldbefreiung bis 31.12.2020
Gegenstand der Nachweisung Einheit Eröffnete
Insolvenz-
verfahren
Darunter mit Entscheidung über die Restschuldbefreiung
insgesamt ausgewählte Entscheidungen über die Restschuldbefreiung
Restschuld-
befreiung
wurde erteilt
Restschuld-
befreiung
wurde versagt
ausgewählte Versagungsgründe1)
Mindest-
vergütung
der Treuhänderin
bzw. des Treuhänders
nicht gezahlt
Verletzung
der
Mitwirkungs-
pflicht
Verstoß
gegen
Obliegenheiten
Insgesamt Anzahl 29 618 28 172 26 173 1 192 924 153 75
Forderungen2) 1 000 Euro x 1 874 030 1 742 319 76 381 47 803 8 804 8 248
Verluste3) 1 000 Euro x 1 812 208 1 683 774 75 105 47 685 8 200 8 160
ehemals selbstständig Tätige 
Zusammen Anzahl 1 849 1 756 1 659 50 37 9 3
Forderungen2) 1 000 Euro x 196 151 186 351 2 516 1 532 660 310
 Verluste3) 1 000 Euro x 192 447 182 871 2 510 1 526 659 310
Verbraucherinnen und Verbraucher
Zusammen Anzahl 23 245 22 355 20 727 971 786 110 49
Höhe der Forderungen2) 1 000 Euro x 991 733 939 054 25 354 17 723 2 274 1 785
Verluste3) 1 000 Euro x 964 390 912 275 25 143 17 700 2 201 1 779
Einzelunternehmen und natürliche Personen als Gesellschafter/-in u. Ä. 
Zusammen Anzahl 4 524 4 061 3 787 171 101 34 23
Forderungen2) 1 000 Euro x 686 145 616 914 48 511 28 549 5 870 6 154
 Verluste3) 1 000 Euro x 655 372 588 628 47 452 28 459 5 341 6 071
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*) Natürliche Personen umfassen natürliche Personen als Gesellschafter/-in u. Ä., ehemals selbstständig Tätige mit Regelinsolvenzverfahren oder mit vereinfachtem Verfahren, Einzelunternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.
1) Es kann bei einem Verfahren mehrere Versagungsgründe geben.
2) Forderungen: Summe aus befriedigten Absonderungsrechten und quotenberechtigten Forderungen. Nicht befriedigte Absonderungsrechte sind in den quotenberechtigten Forderungen enthalten. Angaben liegen nur für Insolvenzverfahren vor, die bis zum 31.12.2020 beendet worden sind.
3) Verluste: Differenz zwischen den quotenberechtigten Forderungen und dem zur Verteilung verfügbaren Betrag. Angaben liegen nur für Insolvenzverfahren vor, die bis zum 31.12.2020 beendet worden sind.

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*) Natürliche Personen umfassen natürliche Personen als Gesellschafter/-in u. Ä., ehemals selbstständig Tätige mit Regelinsolvenzverfahren oder mit vereinfachtem Verfahren, Einzelunternehmen sowie Verbraucher.

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung umfasst alle beendeten Regel-, Verbraucher-, Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren in NRW, sowie die Restschuldbefreiungsverfahren zu natürlichen Personen. Die Ergebnisse werden differenziert nach Eröffnungsjahren nachgewiesen, wobei nur Insolvenzverfahren abgebildet werden, die ab dem Jahr 2009 eröffnet wurden.

Methodik

Die Statistik wird jährlich erstellt. Zu der Statistik sind die Insolvenzverwalterinnen/Insolvenzverwalter, Sachverwalterinnen/Sachwalter und Treuhänderinnen/Treuhänder meldepflichtig, die von dem zuständigen Amtsgericht für die Insolvenzverfahren bestellt wurden.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst
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