VGR der Länder: Entstehungsrechnung Nordrhein-Westfalen | ||||
---|---|---|---|---|
Jahr | Davon im Wirtschaftsbereich | |||
Insgesamt | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | Produzierendes Gewerbe | Dienstleistungsbereiche | |
Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | |
2023 | 766 733 | 3 983 | 212 546 | 550 204 |
2022 | 718 786 | 4 627 | 195 808 | 518 351 |
2021 | 676 523 | 3 642 | 184 592 | 488 289 |
2020 | 640 610 | 3 471 | 172 347 | 464 792 |
2019 | 646 443 | 3 950 | 176 703 | 465 789 |
2018 | 633 559 | 3 048 | 175 485 | 455 026 |
2017 | 611 828 | 3 939 | 170 069 | 437 820 |
2016 | 588 283 | 2 923 | 166 096 | 419 264 |
2015 | 573 219 | 2 775 | 160 873 | 409 570 |
2014 | 555 872 | 3 276 | 155 139 | 397 457 |
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Berechnungsstand August 2023 / Februar 2024
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
VGR der Länder: Entstehungsrechnung Nordrhein-Westfalen | ||||
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Jahr | Davon im Wirtschaftsbereich | |||
Insgesamt | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | Produzierendes Gewerbe | Dienstleistungsbereiche | |
Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | |
2023 | 766 733 | 3 983 | 212 546 | 550 204 |
2022 | 718 786 | 4 627 | 195 808 | 518 351 |
2021 | 676 523 | 3 642 | 184 592 | 488 289 |
2020 | 640 610 | 3 471 | 172 347 | 464 792 |
2019 | 646 443 | 3 950 | 176 703 | 465 789 |
2018 | 633 559 | 3 048 | 175 485 | 455 026 |
2017 | 611 828 | 3 939 | 170 069 | 437 820 |
2016 | 588 283 | 2 923 | 166 096 | 419 264 |
2015 | 573 219 | 2 775 | 160 873 | 409 570 |
2014 | 555 872 | 3 276 | 155 139 | 397 457 |
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
In der Landesdatenbank NRW finden Sie alle zugrundeliegenden Daten aus dem Bereich:
Datenbasis
Methodische Erläuterungen
Bruttowertschöpfung in jeweiligen Preisen
Über die Statistik
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden drei verschiedene Blickwinkel unterschieden, unter denen der Wirtschaftskreislauf und damit die Ergebnisse der Gesamtwirtschaft betrachtet werden können:
Die hier betrachtete Entstehungsrechnung umfasst alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Produktion von Waren und Dienstleistungen. Zentrale Größen der Entstehungsrechnung sind das Bruttoinlandsprodukt (BIP) und die Bruttowertschöpfung (BWS). Die BWS ist eine Kennzahl der wirtschaftlichen Leistung der Wirtschaftsbereiche. Werden die Ergebnisse der einzelnen Wirtschaftsbereiche zusammengeführt, die Gütersteuern addiert und die Gütersubventionen abgezogen, erhält man das BIP. Die preisbereinigte Veränderung des BIP gegenüber dem Vorjahr bzw. einem Vergleichsjahr beschreibt das Wirtschaftswachstum bzw. die Wirtschaftsentwicklung.
Die Verteilungsrechnung knüpft an die Ergebnisse der Einkommensentstehungsrechnung an. Sie weist die primäre und sekundäre Verteilung der im volkswirtschaftlichen Produktionsprozess entstandenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen aus. Gleichzeitig werden die Einkommensströme von und an die übrige Welt berücksichtigt. Neben dem Bruttonationaleinkommen sind das Primäreinkommen und das Verfügbare Einkommen wichtige Größen der Verteilungsrechnung.
Die Verwendungsrechnung weist die letzte inländische Verwendung sowie die Ein- und Ausfuhr der produzierten Sachgüter und Dienstleistungen nach. Ihre zentralen Größen sind die Bruttoanlageinvestitionen, die Privaten Konsumausgaben, die Konsumausgaben des Staates und der Restposten, in den die Vorratsveränderungen, die Nettozugänge an Wertsachen sowie der Außenbeitrag einfließen. Die Summe der Verwendungsaggregate ergibt das BIP.
Grundlage der Berechnungen ist die EU Verordnung ESVG 2010 („Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen“), die die Methoden für die Berechnung der Aggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen rechtsverbindlich festlegt und damit die Vergleichbarkeit der Ergebnisse innerhalb der EU sicherstellt. Weitere Informationen zu den Methoden der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sind unter www.vgrdl.de zu finden.
Preisbereinigung
Die Aggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder werden zunächst als nominale Größen berechnet, d. h. sie weisen die produzierten Gütermengen jedes Berichtsjahres in der Bewertung zu jeweiligen Preisen aus. In den Veränderungen dieser nominalen Größen von Jahr zu Jahr drücken sich demnach neben Mengenänderungen auch Preisänderungen aus. Um die Mengenänderungen auch isoliert darstellen zu können, werden die zentralen Aggregate der VGR zusätzlich als preisbereinigte Größen ermittelt. Die Preisbereinigung erfolgt entsprechend internationaler Konventionen und verbindlicher europäischer Rechtsvorschriften seit der Generalrevision 2005 auf der Grundlage einer jährlich wechselnden Preisbasis (Vorjahrespreisbasis). So werden immer die aktuellen Preisrelationen in der Rechnung berücksichtigt.
Die Berechnung der Aggregate der regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf der Länderebene erfolgt zunächst in jeweiligen Preisen. Zur Deflationierung bzw. Preisbereinigung werden bei der Methode der Vorjahrespreise rechentechnisch zunächst die Jahresergebnisse in jahresdurchschnittlichen Preisen des Vorjahres (also zum Beispiel Ergebnisse für das Jahr 2022 in Preisen von 2021) bewertet. Durch Verkettung („chain-linking“) der preisbereinigten Einzelergebnisse lassen sich vergleichbare langfristige Zeitreihen bilden.
Auf Kreisebene ist allerdings gegenwärtig kein Ausweis preisbereinigter Aggregate, wie z. B. der „realen“ Entwicklung von BIP/BWS möglich, da auf dieser Regionalebene keine gesamtwirtschaftlichen Preisindizes zur Deflationierung vorliegen.
Begriffe
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen umfasst alle produzierten Vermögensgüter, die länger als ein Jahr wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden. Es gliedert sich in Ausrüstungen einschließlich militärischer Waffensysteme (Maschinen, Geräte, Fahrzeuge), sonstige Anlagen (geistiges Eigentum (z. B. Forschung und Entwicklung, Software, Urheberrechte), Nutztiere und Nutzpflanzungen) und Bauten (Wohnbauten und Nichtwohngebäude, sonstige Bauten wie Straßen, Brücken, Tunnels, Flugplätze, Kanäle und Ähnliches; einbezogen sind auch mit Bauten fest verbundene Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen). Die Berechnung des Anlagevermögens erfolgt nach der international gebräuchlichen Perpetual-Inventory-Methode, bei der davon ausgegangen wird, dass sich der heute vorhandene Kapitalbestand aus den Anlageinvestitionen der Vergangenheit zusammensetzt.
Arbeitnehmerentgelt
Das Arbeitnehmerentgelt (Inlandskonzept) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte. [Quelle: AK ETR]
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Inländerkonzept)
Siehe Erwerbstätige.
Arbeitsproduktivität
Die Arbeitsproduktivität bezeichnet das Verhältnis der preisbereinigten wirtschaftlichen Leistung (Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung) zum Arbeitseinsatz. Dabei wird der Arbeitseinsatz in Erwerbstätigenstunden (Arbeitsvolumen) oder nach der Anzahl der Erwerbstätigen gemessen. Infolge moderner Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeit) ist die auf die Erwerbstätigenstunden bezogene Wirtschaftsleistung das zutreffendere Produktivitätsmaß.
Arbeitsvolumen
Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je erwerbstätige Person. [Quelle: AK ETR]
Siehe auch Standard-Arbeitsvolumen.
Brutto- und Nettoanlagevermögen
Das Anlagevermögen wird brutto und netto dargestellt. Bei Anwendung des Bruttokonzepts werden die Anlagen mit ihrem Neuwert ohne Berücksichtigung der Wertminderung ausgewiesen, während beim Nettokonzept die seit dem Investitionszeitpunkt aufgelaufenen Abschreibungen abgezogen sind. Das Verhältnis von Netto- zu Bruttoanlagevermögen wird als Modernitätsgrad bezeichnet. Dieses Maß drückt aus, wie viel Prozent des Vermögens noch nicht abgeschrieben sind und gibt damit Aufschluss über den Alterungsprozess des Anlagevermögens.
Bruttoanlageinvestitionen
Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Erwerb von dauerhaften und reproduzierbaren Produktionsmitteln sowie selbst erstellte Anlagen und größere Wert steigernde Reparaturen. Als dauerhaft gelten diejenigen produzierten Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden. Die Bruttoanlageinvestitionen setzen sich aus dem Erwerb neuer Anlagen und dem Saldo aus Käufen und Verkäufen von gebrauchten Anlagen zusammen. Da ein vollständiger Nachweis der Transaktionen mit gebrauchten Anlagen zwischen den investierenden Wirtschaftsbereichen mangels statistischer Unterlagen nicht möglich ist, können die Anlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen nur auf Grundlage neuer Anlagen (siehe Neue Anlagen) dargestellt werden.
Siehe auch Investitionsquote.
Bruttoinlandsprodukt
Das Bruttoinlandsprodukt umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes während einer bestimmten Periode produzierten Waren und Dienstleistungen. Es entspricht der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen. Die Bruttowertschöpfung, die zu Herstellungspreisen bewertet wird, ergibt sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert zu Herstellungspreisen abzüglich der Vorleistungen zu Anschaffungspreisen.
Siehe auch Preiskonzept.
Bruttolöhne und -gehälter
Die Bruttolöhne und -gehälter (Verdienste) enthalten die von den im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten (Betrieben) geleisteten Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Sachleistungen, die ihnen unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden.
Bruttonationaleinkommen
Das Bruttonationaleinkommen (früher Bruttosozialprodukt) gilt als die umfassendste Größe für die Einkommen der Inländerinnen und Inländer. Das Bruttonationaleinkommen umfasst im Gegensatz zum Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen (= Primäreinkommen der Volkswirtschaft) auch die gesamtwirtschaftlichen Abschreibungen. Das Primäreinkommen beinhaltet nicht nur die Erwerbs- und Vermögenseinkommen, sondern auch die vom Staat empfangenen Produktions- und Importabgaben abzüglich der vom Staat geleisteten Subventionen (Nettoproduktionsabgaben), die zu den staatlichen und damit den gesamtwirtschaftlichen Primäreinkommen zählen. Werden nur die Erwerbs- und Vermögenseinkommen ohne "Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen" nachgewiesen, so entspricht dies dem Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (Volkseinkommen).
Bruttosozialprodukt
Siehe Bruttonationaleinkommen.
Bruttowertschöpfung
Siehe Bruttoinlandsprodukt.
Einwohnerinnen und Einwohner
Zu den Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands gehören alle Personen (Deutsche und ausländische Personen), die im jeweiligen Bundesland ihren ständigen Wohnsitz haben, ohne die Angehörigen ausländischer Missionen und Streitkräfte. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden in den VGR als Jahresdurchschnittszahl auf Basis des Zensus 2011 ausgewiesen. Die Länderergebnisse des aktuellsten Jahres werden vom AK VGRdL durch Fortschreibung ermittelt. Dabei werden die Bevölkerungszahlen zum Stichtag 30.06. auf den Deutschlandwert der Bundes-VGR koordiniert.
Quelle ab 2011: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.
Quelle vor 2011: Länderergebnisse: Statistisches Bundesamt, Rückrechnung des Bevölkerungsstandes; Kreisergebnisse: Rückrechnung der regionalen VGR.
Erwerbstätige
Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes zum einen nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendlerinnen bzw. Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Zum anderen erfolgt der Nachweis nach dem Inländerkonzept (Erwerbstätige am Wohnort). Hier werden alle Personen erfasst, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zusätzlich aber auch diejenigen Personen, die zwar in diesem Gebiet wohnen, aber als Auspendlerinnen bzw. Auspendler ihren Arbeitsort in anderen Regionen haben. Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätige ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätige nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Stellung im Beruf bzw. nach Wirtschaftszweigen ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).
Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 eingegangen sind.
Nach dem Erwerbstätigenkonzept werden sowohl die Beschäftigten in Teilzeit als auch die marginal Beschäftigten voll mitgezählt. Da beide Teilgruppen eine stärkere Entwicklungsdynamik aufweisen als die Vollzeit-Erwerbstätigen, ermöglicht die Ermittlung des tatsächlichen Arbeitsvolumens aller Beschäftigungsgruppen noch präzisere Entwicklungsanalysen und Regionalvergleiche der Wirtschaftskraft. Bei der Stellung im Beruf wird zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Selbstständigen (inklusive deren mithelfenden Familienangehörigen) unterschieden. Letztere sind als Differenz zwischen den Erwerbstätigen insgesamt und den Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern errechenbar. [Quelle: AK ETR]
Inlandskonzept
Siehe Erwerbstätige.
Investitionsquote
Die Investitionsquote bezeichnet den Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt.
Kapitalintensität
Die Kapitalintensität zeigt das Verhältnis zwischen Kapitalstock und Zahl der Erwerbstätigen und misst damit den durchschnittlichen Kapitaleinsatz je erwerbstätige Person.
Kapitalproduktivität
Die Kapitalproduktivität zeigt das Verhältnis zwischen Bruttoinlandsprodukt bzw. Bruttowertschöpfung und Kapitalstock.
Kapitalstock
Die Darstellung des Kapitalstocks als jahresdurchschnittliches Bruttoanlagevermögen in Preisen eines Basisjahres ist in der bisherigen Form seit der VGR-Revision 2011 nicht mehr möglich. Als Indikator für die Entwicklung des Kapitalstocks dient der Kettenindex für das preisbereinigte Bruttoanlagevermögen.
Siehe auch Anlagevermögen.
Kettenindex
Ein Kettenindex ergibt sich aus der Multiplikation von Teilindizes (Wachstumsfaktoren), die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Er wird auf ein Referenzjahr bezogen und gibt für das jeweilige Berichtsjahr an, wie sich z. B. das preisbereinigte Wirtschaftswachstum seit dem Referenzjahr entwickelt hat.
Konsumausgaben des Staates
Die Konsumausgaben des Staates entsprechen dem Wert der Güter, die vom Staat selbst produziert werden, (jedoch ohne selbst erstellte Anlagen und Verkäufe) sowie den Ausgaben für Güter, die als soziale Sachtransfers den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.
Lohnkosten
Siehe Lohnstückkosten.
Lohnstückkosten
Die Lohnstückkosten bezeichnen die Relation der Lohnkosten (Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer/-in [Personenkonzept] bzw. Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmerstunde [Stundenkonzept]) zur Arbeitsproduktivität (Bruttoinlandsprodukt – preisbereinigt, verkettet – je erwerbstätige Person [Personenkonzept] bzw. je Erwerbstätigenstunde [Stundenkonzept]).
Marginal Beschäftigte
Als „marginal Beschäftigte“ werden hier Personen angesehen, die als Arbeiterinnen bzw. Arbeiter oder Angestellte keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, jedoch nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation als Erwerbstätige gelten, wenn sie in einem einwöchigen Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben. Dazu zählen in Deutschland insbesondere ausschließlich geringfügig Beschäftigte – also geringfügig entlohnte Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte – sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten (sog. „Ein-Euro-Jobs“). [Quelle: AK ETR]
Modernitätsgrad
Siehe Brutto- und Nettoanlagevermögen.
Nettonationaleinkommen
Siehe Bruttonationaleinkommen.
Neue Anlagen
Die neuen Anlagen gliedern sich in Ausrüstungen, sonstige Anlagen und Bauten. Zu den Ausrüstungen (einschließlich militärischer Waffensysteme) zählen Maschinen und Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattungen und Fahrzeuge sowie ähnliche nicht fest mit den Bauten verbundene Anlagen. Die sonstigen Anlagen umfassen Investitionen in geistiges Eigentum (Forschung und Entwicklung, Software und Datenbanken, Urheberrechte, Suchbohrungen) sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen. Die Ergebnisse der sonstigen Anlagen werden in der Veröffentlichung mit den neuen Ausrüstungen zusammengefasst. Bei den Bauten werden neben Wohn- und Nichtwohngebäuden auch sonstige Bauten (Straßen, Brücken, Flugplätze, Kanäle u. Ä.) und die mit Bauten fest verbundenen Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, gärtnerische Anlagen und Umzäunungen berücksichtigt.
Siehe auch Bruttoanlageinvestitionen.
Neue Ausrüstungen und sonstige Anlagen
Siehe Neue Anlagen.
Neue Bauten
Siehe Neue Anlagen.
Preiskonzept
Die Waren und Dienstleistungen können in jeweiligen Preisen, d. h. in Preisen des jeweiligen Berichtsjahres, oder preisbereinigt und somit frei von Preiseinflüssen dargestellt werden. Die Preisbereinigung erfolgt auf der Grundlage einer jährlich wechselnden Preisbasis (Vorjahrespreisbasis).
Primäreinkommen der privaten Haushalte
Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu diesen Einkommen gehören im Einzelnen das Arbeitnehmerentgelt, die Selbstständigeneinkommen der Einzelunternehmen und Selbstständigen, die auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohneigentum, sowie die netto empfangenen Vermögenseinkommen (einschließlich des Erwerbs von Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)).
Primäreinkommen der Volkswirtschaft
Siehe Bruttonationaleinkommen.
Private Konsumausgaben
In den privaten Konsumausgaben sind die Konsumausgaben der privaten Haushalte und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck zusammengefasst. Als Konsumausgaben der privaten Haushalte werden die Waren- und Dienstleistungskäufe der inländischen privaten Haushalte für Konsumzwecke bezeichnet. Neben den tatsächlichen Käufen, zu denen unter anderem Entgelte für häusliche Dienste gehören, sind auch bestimmte unterstellte Käufe enthalten, wie z. B. der Eigenkonsum der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Wert der Nutzung von Eigentümerwohnungen sowie Naturalentgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck bestehen aus deren Eigenverbrauch. Dazu zählen der Wert der von diesen Organisationen produzierten Güter (ohne selbsterstellte Anlagen und Verkäufe) sowie Ausgaben für Güter, die ohne jegliche Umwandlung als soziale Sachleistungen den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.
Sozialbeiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Die Sozialbeiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schließen die gesetzlich vorgeschriebenen, vertraglich vereinbarten oder freiwillig von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern übernommenen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie unterstellte Sozialbeiträge ein, die von ihnen direkt an gegenwärtige oder früher beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder sonstige Berechtigte gezahlt werden.
Sparen, Sparquote
Der überwiegende Teil des Verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck wird konsumiert. Der nicht konsumierte Teil des Verfügbaren Einkommens zuzüglich der Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche stellt das Sparen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck dar. Die Relation aus dem so ermittelten Sparen zu dem Verfügbaren Einkommen (letzteres erhöht um die Zunahme der betrieblichen Versorgungsansprüche) wird als Sparquote der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck bezeichnet.
Standard-Arbeitsvolumen
Anders als bei den Ergebnissen der regionalen Arbeitsvolumenrechnungen für die Länder werden die Ergebnisse für die kreisfreien Städte und Landkreise als Standard-Arbeitsvolumen bezeichnet. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mangels statistischer Ausgangsdaten unternehmensspezifische Sonderregelungen zu den tariflichen Arbeitszeiten in den Berechnungen nicht berücksichtigt werden. [Quelle: AK ETR]
Verfügbares Einkommen
Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können.
Volkseinkommen
Siehe Bruttonationaleinkommen.
Wiederbeschaffungspreise
Das Anlagevermögen wird zu Wiederbeschaffungspreisen und preisbereinigt als Kettenindex dargestellt. Beim Nachweis des Bruttoanlagevermögens zu Wiederbeschaffungspreisen wird der Betrag zugrunde gelegt, der hätte gezahlt werden müssen, wenn die Anlagen im Berichtsjahr neu beschafft worden wären; das Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen stellt den Gegenwartswert dar. Soll die reale bzw. mengenmäßige Entwicklung des Anlagevermögens über mehrere Jahre vergleichbar dargestellt werden, so sind Einflüsse aus der Veränderung von Preisen möglichst vollständig auszuschalten. Das geschieht, indem die Anlagegüter unabhängig davon, wann sie angeschafft wurden, auch zu Wiederbeschaffungspreisen des Vorjahres bewertet werden. Durch Verkettung der auf dieser Grundlage berechneten Sequenz von Messzahlen können jeweils vergleichbare lange Zeitreihen ermittelt werden.
Siehe auch Anlagevermögen.
Im Rahmen der Entstehungsseite werden Kennzahlen zur Wirtschaftsleistung in NRW ermittelt. Diese umfasst alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Produktion von Waren und Dienstleistungen. Zentrale Größen der Entstehungsrechnung sind das Bruttoinlandsprodukt (BIP) und die Bruttowertschöpfung (BWS).
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als zentrale Größe umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes während eines bestimmten Zeitraums produzierten Waren und Dienstleistungen und zeigt die Entwicklung der Wirtschaft im Land an. Es entspricht der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen.
Die Bruttowertschöpfung (BWS) ergibt sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert zu Herstellungspreisen abzüglich der Vorleistungen zu Anschaffungspreisen.