Ab dem 2. Juni 2025 werden im Rahmen der „Wohnsitzanalyse“ ausgewählte Personen zu ihren Wohnverhältnissen befragt. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erproben damit von Juni bis August 2025 ein neues Verfahren für einen zukünftigen Registerzensus.
Das Wichtigste zur Datenerhebung in Kürze
Die Entwicklung vom Zensus hin zum Registerzensus
Bei der Durchführung des Zensus im Jahr 2022 in Deutschland wurde die amtliche Bevölkerungszahl mit Daten aus den Melderegistern ermittelt und mit Angaben von Bürgerinnen und Bürgern aus einer Stichprobenerhebung ergänzt. Mit diesem Ansatz lassen sich jedoch perspektivisch die steigenden Anforderungen an die Zensus-Daten auf nationaler und europäischer Ebene nicht mehr erfüllen. Daher testen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder derzeit die Methodik eines Registerzensus. Im Unterschied zum bisherigen Zensus sollen die Daten so weit wie möglich aus vorhandenen Quellen der Verwaltung und Statistik gewonnen, automatisiert zusammengeführt sowie aufbereitet werden. Dies ermöglicht zukünftige Einsparungen beim Erhebungsaufwand, da die Anzahl der zu befragenden Bürgerinnen und Bürger reduziert werden kann. Außerdem können auf diese Weise Ergebnisse des Zensus häufiger, aktueller und tiefer regional untergliedert bereitgestellt werden.
Welche Rolle spielt die Wohnsitzanalyse im Registerzensus?
Gemäß dem neuen Verfahren werden Einträge zu Personen aus den Melderegistern mit Einträgen aus mehreren Vergleichsregistern, wie bspw. der Bundesagentur für Arbeit oder der gesetzlichen Rentenversicherung, abgeglichen bzw. zugeordnet. Personen, bei denen diese Zuordnung nicht eindeutig möglich ist oder sich widersprechende Angaben vorliegen, werden im Rahmen der Wohnsitzanalyse mittels einer Stichprobe zufällig ausgewählt. Die ausgewählten Personen werden anschließend postalisch durch die Statistischen Ämter der Länder kontaktiert und zu ihrer Hauptwohnung zum Stichtag 15. Mai 2022 befragt. Auch wenn sich die Analyse aus statistikinternen, konzeptionellen und technischen Gründen weit in die Vergangenheit richtet, können wertvolle Erkenntnisse zu den bisherigen methodischen Überlegungen gewonnen und überprüft werden. In einem zukünftigen Registerzensus wird die Wohnsitzanalyse zeitnah zu dem dann festgelegten Stichtag erfolgen.
Wie viele Personen werden angeschrieben?
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erproben von Juni bis August 2025 das neue Verfahren der Wohnsitzanalyse für einen zukünftigen Registerzensus. Stellvertretend für die gesamte Bevölkerung werden im Rahmen der Wohnsitzanalyse in Deutschland 100.000 Personen bzw. 21.000 Personen in Nordrhein-Westfalen befragt.
Ich wurde im Rahmen der Wohnsitzanalyse von IT.NRW angeschrieben. Was ist zu tun?
Personen, die zur Meldung für die Wohnsitzanalyse aufgefordert wurden, können dies schnell und bequem online erledigen. Die Beantwortung des Fragebogens dauert circa fünf Minuten. Er enthält Fragen zur Hauptwohnung und ggf. noch weiteren Wohnungen innerhalb Deutschlands. Die Teilnahme an der Befragung ist gesetzlich verpflichtend.
Sie können Ihre Daten direkt unter nachfolgendem Link melden: https://www-idev.destatis.de
Ihre Zugangsdaten für die Meldung finden Sie auf Ihrem Anschreiben.
Nachfolgend finden Sie die Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz (BStatG) und nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016 /679 (DS-GVO):
Welche Informationen werden von den auskunftspflichtigen Personen benötigt?
Für die Identifikation einer Person werden persönliche Angaben wie aktueller Nachname, Nachname zum Stichtag am 15.05.2022, Vorname, Geburtsort und Geburtsdatum benötigt. Die eigentliche Befragung zur Bestimmung der Hauptwohnung erfragt die Adressinformationen Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort und, falls notwendig, den Ortsteil der zum Stichtag 15.05.2022 bewohnten Adresse. Falls eine weitere Wohnung in Deutschland vorhanden war, werden auch hierfür die Adressinformationen abgefragt.
Was bedeutet „Hauptwohnung oder weitere Wohnung“?
Bei mehreren Wohnungen in Deutschland ist die überwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung. Dazu zählen auch ein Zimmer, eine Unterkunft oder ein Platz in einem Heim.
Ausnahme: Sollten Sie als Wochenendpendlerin/Wochenendpendler am Wochenende bei Ihrer Familie wohnen, so geben Sie bitte die Wohnung der Familie als Ihre Hauptwohnung an.
Bei einer Wohnung in Deutschland und einer oder mehreren Wohnungen im Ausland ist nach dem Bundesmeldegesetz die Wohnung in Deutschland als Hauptwohnung anzugeben.
Wie kann ich sichergehen, dass die Befragung von IT.NRW durchgeführt wird?
Meldungen werden ausschließlich über den IDEV-Link unter https://www-idev.destatis.de durchgeführt. Alternativ werden die Antworten per Papierfragebogen an die nachfolgende offizielle Postanschrift von IT.NRW zurückgesendet. Den Fragebogen inklusive einem voradressierten und portofreien Rücksendeumschlag erhalten Sie zum Zeitpunkt des Erinnerungsverfahrens.
Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Statistisches Landesamt
Postfach 101105
40002 Düsseldorf
Anschreiben zur Wohnsitzanalyse, in denen Meldungen beispielsweise an Outlook-Mailadressen gesendet werden sollen oder die Fragen beinhalten, die über die oben genannten Informationen hinausgehen, kommen nicht von IT.NRW.
Werden die Ergebnisse der Wohnsitzanalyse veröffentlicht?
Es werden ausschließlich aggregierte Gesamtergebnisse des Methodentests Bevölkerung und der Wohnsitzanalyse in Methodenberichten einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Diese werden zu gegebener Zeit nach Abschluss des Projekts veröffentlicht.
Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik werden auch bei der Wohnsitzanalyse alle gesetzlichen Datenschutzbestimmungen befolgt. Die gewonnenen Informationen werden anonymisiert weiterverarbeitet und ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen.
Kontakt
Tel.: 0211 9449 - 1239 (Servicezeiten Mo. bis Do. von 8 bis 17 Uhr, Fr. von 8 bis 15 Uhr)
E-Mail: wohnsitzanalyse@it.nrw.de