Wie sind die landwirtschaftlichen Betriebe in NRW strukturiert? Wie entwickeln sich die Pachtpreise? Antworten auf diese und ähnliche Fragen liefert die Agrarstrukturerhebung.
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Das Wichtigste zur Datenerhebung in Kürze
Es besteht Auskunftspflicht.
Was ist die Agrarstrukturerhebung (ASE)?
In einem drei- bis vierjährlichen Rhythmus liefert die Agrarstrukturerhebung Daten zur Struktur landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland. Ab März 2026 werden zu dieser Stichprobenerhebung 8.981 Betriebe angeschrieben und zu verschiedenen Fragen und Themenschwerpunkten der Landwirtschaft befragt. Die angeschriebenen Betriebe sind zur Auskunft verpflichtet.
Die Ergebnisse der Erhebung sind wichtig, um Entwicklungen von Struktur und Produktion in den landwirtschaftlichen Betrieben real abbilden und Einschätzungen zur Versorgungslage vornehmen zu können. Sie liefern zuverlässige und vergleichbare Fakten für agrarpolitische Entscheidungen bis hinauf zur gemeinsamen Agrarpolitik im Europäischen Staatenverbund.
Wie Sie Ihre Daten melden können
Nach § 11a Bundesstatistikgesetz (BStatG) sind alle Unternehmen und Betriebe verpflichtet, ihre Meldungen auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln.
Zur Übermittlung Ihrer Daten nutzen Sie bitte unser sicheres Online-Meldeverfahren IDEV. Dafür haben wir Ihnen die Zugangsdaten in unserem Anschreiben bereitgestellt.
Verwenden Sie zum Ausfüllen des Fragebogens bitte die hier hinterlegte Hilfe.
Weitere Unterlagen
Warum muss ich bzw. mein Betrieb Daten melden?
Die Erhebung wird von IT.NRW bei landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt, die in Nordrhein-Westfalen ansässig sind. Um den Aufwand für diese möglichst gering zu halten, wurden für die Erhebung Erfassungsgrenzen für die zum Betrieb gehörenden Flächen oder Tierbestände festgelegt.
Aus den Betrieben, die diese Erfassungsgrenzen überschreiten, wird per mathematischen Zufallsverfahren nur ein Teil ausgewählt und als Stichprobe befragt. Wie eine Stichprobenziehung genau funktioniert, erklären wir Ihnen in unserem Erklärvideo am Beispiel von Unternehmensstatistiken.
Wie sind die Erfassungsgrenzen?
Landwirtschaftliche Betriebe können für die ASE zur Befragung ausgewählt werden, falls die zum Betrieb gehörenden Flächen oder Tierbestände über den folgenden Erfassungsgrenzen liegen.
• 5,0 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche
• 0,5 ha Hopfen
• 0,5 ha Tabak
• 1,0 ha Dauerkulturfläche im Freiland
• 0,5 ha Obstanbaufläche
• 0,5 ha Rebfläche
• 0,5 ha Baumschulfläche
• 0,5 ha Gemüse oder Erdbeeren im Freiland
• 0,3 ha Blumen oder Zierpflanzen im Freiland
• 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern
• 0,1 ha Produktionsfläche für Speisepilze
• 10 Rinder
• 50 Schweine
• 10 Zuchtsauen
• 20 Schafe
• 20 Ziegen
• 1.000 Haltungsplätze für Geflügel
Muss ich melden, wenn ich Erfassungsgrenzen überschreite, aber dies nur als Hobby ausübe?
Auch Hobby-Landwirtinnen oder -Landwirte können zur Befragung aufgefordert werden, wenn die von Ihnen bewirtschafteten Flächen oder Tierbestände über den festgelegten Erfassungsgrenzen der Agrarstrukturerhebung liegen.
Zu welchen Themen wird in der ASE befragt?
In der Erhebung 2026 werden unter anderem Fragen zur Bodennutzung, Viehhaltung, Eigentum und Pacht, Arbeitskräften, Wirtschaftsdünger und ökologische Bewirtschaftung gestellt.
Um die Belastung bei der Befragung so gering wie möglich zu halten, werden soweit vorhanden Verwaltungsdaten verwendet (beispielsweise InVeKoS, HIT-Rinder).
Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!
Team Landwirtschaft
Tel.: 0211 9449-2853
E-Mail: agrar@it.nrw.de