Statistik.NRW

Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Integrierte kommunale Schulden beim nicht öffentlichen Bereich

Integrierte kommunale Schulden beim nicht öffentlichen Bereich
Merkmal 2023 Anteil an Schulden
des öffentlichen Bereichs insgesamt
%
in 1 000 EUR
Schulden des öffentlichen Bereichs insgesamt 86 258 537 x
 davon
 Kernhaushalte 47 717 160 55,3
 anteilige Schulden der Extrahaushalte1) 9 258 521 10,7
 anteilige Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds,
  Einrichtungen und Unternehmen1)
29 282 856 33,9
 
Schulden des öffentlichen Bereichs  insgesamt 86 258 537 x
 davon
 kreisfreie Städte 47 489 129 55,1
 Kreise 37 793 882 43,8
 Landschafts- und Kommunalverbände 975 527 1,1
in EUR je Einwohner/-in
Schulden des öffentlichen Bereichs  insgesamt 4 752 x
 davon
 Kernhaushalte 2 629 55,3
 anteilige Schulden der Extrahaushalte1) 510 10,7
 anteilige Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds,
  Einrichtungen und Unternehmen1)
1 613 33,9
 
Schulden des öffentlichen Bereichs  insgesamt 4 752 x
 davon
 kreisfreie Städte 6 462 x
 Kreise 3 498 x
 Landschafts- und Kommunalverbände 54 x
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1) Es werden nur Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs) im öffentlichen Mehrheitsbesitz ausgewiesen.
Hinweis: Die Einführung des Deutschlandtickets ab dem Berichtsjahr 2023, die eine Umklassifizierung der öffentlich bestimmten Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr von sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zu Extrahaushalten veranlasste, führte zu einer Erhöhung des Schuldenvolumens der kommunalen Anteile an Extrahaushalten in diesem Jahr, hatte aber keinen Einfluss auf die integrierte kommunale Verschuldung insgesamt.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Informationen zur Methodik bzw. den Erläuterungen zu den verschiedenen Veröffentlichungsarten

Erläuterungen zur Statistik

Die Schuldenstatistik gibt Auskunft über den jährlichen Schuldenstand der Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW, differenziert nach Art und Laufzeit der einzelnen Schulden.

Methodik

Der Berichtszeitpunkt für Bestandsgrößen (z. B. Stand der Kassenkredite) ist jeweils der 31. Dezember des aktuellen Berichtsjahres. Für Stromgrößen (z. B. Zu- und Abgänge) läuft der Berichtszeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. des Berichtsjahres. Berichtspflichtig sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände, Sozialversicherungen sowie alle öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU). Die Daten liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst
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