Umsatzsteuerstatistik Land: Nordrhein-Westfalen Jahr: 2023 | |||
---|---|---|---|
Umsatzgrößenklassen (EUR) | Steuerpflichtige | Steuerbarer Umsatz | Steuerbarer Umsatz: Lieferungen und Leistungen |
Anzahl | Tsd. EUR | Tsd. EUR | |
unter 50 000 EUR | 119 717 | 4 255 590 | 4 170 860 |
50 000 bis unter 100 000 EUR | 116 819 | 8 556 851 | 8 437 093 |
100 000 bis unter 250 000 EUR | 145 135 | 23 879 420 | 23 463 147 |
250 000 bis unter 500 000 EUR | 85 223 | 30 934 486 | 30 249 849 |
500 000 bis unter 1 Mio. EUR | 63 931 | 46 537 849 | 45 260 285 |
1 bis unter 2 Mio. EUR | 42 898 | 62 269 056 | 60 133 371 |
2 bis unter 5 Mio. EUR | 31 272 | 101 368 596 | 96 697 927 |
5 bis unter 10 Mio. EUR | 12 461 | 93 291 918 | 87 073 439 |
10 bis unter 25 Mio. EUR | 8 661 | 145 038 451 | 133 878 966 |
25 bis unter 50 Mio. EUR | 3 232 | 124 970 446 | 112 896 227 |
50 bis unter 100 Mio. EUR | 1 851 | 144 697 848 | 129 358 438 |
100 bis unter 250 Mio. EUR | 1 246 | 215 117 055 | 190 856 160 |
250 bis unter 500 Mio. EUR | 427 | 163 353 033 | 147 898 238 |
500 Mio. bis unter 1 Mrd. EUR | 252 | 196 344 747 | 175 866 693 |
1 Mrd. EUR und mehr | 201 | 852 996 223 | 783 715 989 |
Insgesamt | 633 326 | 2 213 611 569 | 2 029 956 681 |
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und Leistungen von mehr als 22 000 EUR.
Zu "Steuerbarer Umsatz": Umsätze der Unternehmen, ohne
Umsatzsteuer.
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
Umsatzsteuerstatistik Land: Nordrhein-Westfalen Jahr: 2023 | |||
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Umsatzgrößenklassen (EUR) | Steuerpflichtige | Steuerbarer Umsatz | Steuerbarer Umsatz: Lieferungen und Leistungen |
Anzahl | Tsd. EUR | Tsd. EUR | |
unter 50 000 EUR | 119 717 | 4 255 590 | 4 170 860 |
50 000 bis unter 100 000 EUR | 116 819 | 8 556 851 | 8 437 093 |
100 000 bis unter 250 000 EUR | 145 135 | 23 879 420 | 23 463 147 |
250 000 bis unter 500 000 EUR | 85 223 | 30 934 486 | 30 249 849 |
500 000 bis unter 1 Mio. EUR | 63 931 | 46 537 849 | 45 260 285 |
1 bis unter 2 Mio. EUR | 42 898 | 62 269 056 | 60 133 371 |
2 bis unter 5 Mio. EUR | 31 272 | 101 368 596 | 96 697 927 |
5 bis unter 10 Mio. EUR | 12 461 | 93 291 918 | 87 073 439 |
10 bis unter 25 Mio. EUR | 8 661 | 145 038 451 | 133 878 966 |
25 bis unter 50 Mio. EUR | 3 232 | 124 970 446 | 112 896 227 |
50 bis unter 100 Mio. EUR | 1 851 | 144 697 848 | 129 358 438 |
100 bis unter 250 Mio. EUR | 1 246 | 215 117 055 | 190 856 160 |
250 bis unter 500 Mio. EUR | 427 | 163 353 033 | 147 898 238 |
500 Mio. bis unter 1 Mrd. EUR | 252 | 196 344 747 | 175 866 693 |
1 Mrd. EUR und mehr | 201 | 852 996 223 | 783 715 989 |
Insgesamt | 633 326 | 2 213 611 569 | 2 029 956 681 |
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
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1) Nur Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen von mehr als 22 000 EUR.
2) Umsätze der Unternehmen, ohne Umsatzsteuer.
In der Landesdatenbank NRW finden Sie alle zugrundeliegenden Daten aus dem Bereich:
Datenbasis
Methodische Erläuterungen
Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) – Steuerpflichtige und steuerbarer Umsatz nach Größenklassen
Über die Statistik
Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Erfasst werden alle Unternehmen, die im Statistikjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben, mit jährlichen Lieferungen und Leistungen über 22 000 Euro (entsprechend der im aktuellen Berichtsjahr geltenden Grenze nach § 19 Abs. 1 UstG).
Erhebungsgrundlage der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) sind Datensätze, welche die Rechenzentren der Landesfinanzbehörden für jede Steuerpflichtige bzw. jeden Steuerpflichtigen aus Daten des automatisierten Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahrens (UVV) und des Grundinformationsdienstes zusammenstellen.
Bis zum Berichtsjahr 2020 wurden Banken und Versicherungen ausschließlich mit ihren steuerpflichtigen Umsätzen und ihren steuerfreien Umsätzen mit Vorsteuerabzug erfasst. Seit dem Berichtsjahr 2021 werden auch ihre steuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug berücksichtigt.
Begriffe
Umsatzsteuer-Veranlagung
Der Erhebungsgegenstand der Umsatzsteuerstatistik-Veranlagung ist identisch mit der Umsatzsteuerstatistik-Voranmeldung. Der grundsätzliche Unterschied ist hier die vollständige Erfassung aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen auf Basis der veranlagten Steuerfälle. Nachteilig ist hierbei die aus vollständigem Abschluss eines Veranlagungsjahres resultierende deutlich geringere Aktualität.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die Umsatzsteuerstatistik informiert einerseits über steuerliche Tatbestände und gibt andererseits einen Einblick in die Wirtschaftsstruktur. Sie deckt als einzige Erhebung auch den gesamten Dienstleistungsbereich ab.
Erhebungseinheit der Statistik ist das Unternehmen. Dieses umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit der Unternehmerin bzw. des Unternehmers. Gehören zu einem Unternehmen mehrere örtliche Einheiten (z. B. Betriebe) oder liegt ein Organschaftsverhältnis vor, so wird es mit seinen gesamten Umsätzen am Sitz der Geschäftsleitung des (Gesamt-)Unternehmens bzw. der Organträgerschaft erfasst. Die Umsätze außerhalb des Landes NRW gelegener Zweigbetriebe nordrhein-westfälischer Unternehmen sind daher in den Ergebnissen enthalten, nicht dagegen die Umsätze in NRW gelegener Filialen von Unternehmen mit Hauptsitz in einem anderen Bundesland. Die Zuordnung nach Wirtschaftsbereichen erfolgt nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Unternehmens bzw. der Organschaftsstruktur.
Umsatzsteuerpflichtig ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Statistisch erfasst werden i. d. R. Unternehmen, die im Statistikjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben und einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von mehr als 22 000 EUR) aufweisen.
Der steuerbare Umsatz umfasst die Lieferungen und Leistungen, die eine Unternehmerin bzw. ein Unternehmer im Inland im Rahmen des eigenen Unternehmens ausführt, und die innergemeinschaftlichen Erwerbe im Inland gegen Entgelt. Lieferungen eines Unternehmens liegen vor, wenn es der Abnehmerin bzw. dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft. Als sonstige Leistungen gelten vor allem Dienstleistungen bzw. Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen, z. B. Vermietungen oder Darlehensgewährungen. Lieferungen, sonstige Leistungen und der Eigenverbrauch der Unternehmen werden in der Statistik zusammengefasst als Lieferungen und Leistungen bezeichnet.
Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben. Darin hat sie bzw. er die Umsatzsteuer selbst zu berechnen, die als Vorauszahlung auf die festzusetzende Umsatzsteuer abzuführen ist, die sich endgültig erst aus der später folgenden jährlichen Umsatzsteuererklärung ergibt. Vorteil der Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist die deutlich höhere Aktualität gegenüber den jährlichen Umsatzsteuererklärungen.
Die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) erfasst umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in NRW, die zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet sind. Die erfassten Daten werden für die Veröffentlichung nach Wirtschaftszweigen, Rechtsformen, Größenklassen des Umsatzes, Regionen und steuerlichen Merkmalen gegliedert.
Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Erfasst werden alle Unternehmen, die im Statistikjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben, mit jährlichen Lieferungen und Leistungen über 22 000 Euro (entsprechend der im aktuellen Berichtsjahr geltenden Grenze nach § 19 Abs. 1 UstG).