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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) – Steuerpflichtige und steuerbarer Umsatz nach Größenklassen

Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) – Steuerpflichtige und steuerbarer Umsatz nach Größenklassen
Umsatzsteuerstatistik
Land: Nordrhein-Westfalen
Jahr: 2022
Umsatzgrößenklassen (EUR)SteuerpflichtigeSteuerbarer UmsatzSteuerbarer Umsatz: Lieferungen und Leistungen
AnzahlTsd. EURTsd. EUR
unter 50 000 EUR118 8394 209 2024 139 313
50 000 bis unter 100 000 EUR117 0298 628 8188 453 642
100 000 bis unter 250 000 EUR144 99723 837 11023 406 198
250 000 bis unter 500 000 EUR84 11630 523 04829 823 311
500 000 bis unter 1 Mio. EUR62 09745 279 68343 969 335
1 bis unter 2 Mio. EUR41 72960 792 81158 565 421
2 bis unter 5 Mio. EUR30 52799 371 06394 549 184
5 bis unter 10 Mio. EUR12 17490 723 79584 943 570
10 bis unter 25 Mio. EUR8 580144 207 406132 206 001
25 bis unter 50 Mio. EUR3 210124 944 255112 533 785
50 bis unter 100 Mio. EUR1 834144 688 014128 594 008
100 bis unter 250 Mio. EUR1 244217 185 140191 112 291
250 bis unter 500 Mio. EUR425164 386 273146 928 836
500 Mio. bis unter 1 Mrd. EUR259207 513 155183 404 244
1 Mrd. EUR und mehr186838 069 230763 848 230
Insgesamt627 2462 204 359 0042 006 477 370
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Zu "Steuerpflichtige": Nur Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen von mehr als 22 000 EUR.

Zu "Steuerbarer Umsatz": Umsätze der Unternehmen, ohne Umsatzsteuer.

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1) Nur Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen von mehr als 22 000 EUR.
2) Umsätze der Unternehmen, ohne Umsatzsteuer.

Erläuterungen zur Statistik

Die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) erfasst umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in NRW, die zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet sind. Die erfassten Daten werden für die Veröffentlichung nach Wirtschaftszweigen, Rechtsformen, Größenklassen des Umsatzes, Regionen und steuerlichen Merkmalen gegliedert.

Methodik

Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Erfasst werden alle Unternehmen, die im Statistikjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben, mit jährlichen Lieferungen und Leistungen über 22 000 Euro (entsprechend der im aktuellen Berichtsjahr geltenden Grenze nach § 19 Abs. 1 UstG).

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst
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