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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) – Steuerpflichtige und steuerbarer Umsatz nach Größenklassen

Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) – Steuerpflichtige und steuerbarer Umsatz nach Größenklassen
Umsatzsteuerstatistik
Land: Nordrhein-Westfalen
Jahr: 2023
Umsatzgrößenklassen (EUR)SteuerpflichtigeSteuerbarer UmsatzSteuerbarer Umsatz: Lieferungen und Leistungen
AnzahlTsd. EURTsd. EUR
unter 50 000 EUR119 7174 255 5904 170 860
50 000 bis unter 100 000 EUR116 8198 556 8518 437 093
100 000 bis unter 250 000 EUR145 13523 879 42023 463 147
250 000 bis unter 500 000 EUR85 22330 934 48630 249 849
500 000 bis unter 1 Mio. EUR63 93146 537 84945 260 285
1 bis unter 2 Mio. EUR42 89862 269 05660 133 371
2 bis unter 5 Mio. EUR31 272101 368 59696 697 927
5 bis unter 10 Mio. EUR12 46193 291 91887 073 439
10 bis unter 25 Mio. EUR8 661145 038 451133 878 966
25 bis unter 50 Mio. EUR3 232124 970 446112 896 227
50 bis unter 100 Mio. EUR1 851144 697 848129 358 438
100 bis unter 250 Mio. EUR1 246215 117 055190 856 160
250 bis unter 500 Mio. EUR427163 353 033147 898 238
500 Mio. bis unter 1 Mrd. EUR252196 344 747175 866 693
1 Mrd. EUR und mehr201852 996 223783 715 989
Insgesamt633 3262 213 611 5692 029 956 681
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Zu "Steuerpflichtige": Nur Steuerpflichtige mit Lieferungen
und Leistungen von mehr als 22 000 EUR.
Zu "Steuerbarer Umsatz": Umsätze der Unternehmen, ohne
Umsatzsteuer.
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1) Nur Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen von mehr als 22 000 EUR.
2) Umsätze der Unternehmen, ohne Umsatzsteuer.

Erläuterungen zur Statistik

Die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) erfasst umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in NRW, die zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet sind. Die erfassten Daten werden für die Veröffentlichung nach Wirtschaftszweigen, Rechtsformen, Größenklassen des Umsatzes, Regionen und steuerlichen Merkmalen gegliedert.

Methodik

Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Erfasst werden alle Unternehmen, die im Statistikjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben, mit jährlichen Lieferungen und Leistungen über 22 000 Euro (entsprechend der im aktuellen Berichtsjahr geltenden Grenze nach § 19 Abs. 1 UstG).

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst