Mitmachen lohnt sich:
Jetzt teilnehmen und Prämie erhalten!
Das Wichtigste zur Datenerhebung in Kürze
Fragen Sie sich auch manchmal, wo Ihr Geld geblieben ist, wofür Sie Ihr Geld überhaupt ausgegeben haben? Wie viel verdient ein Durchschnittshaushalt in NRW und wie haushalten andere? Wie wirkt sich die Inflation auf das Konsumverhalten aus?
Antworten auf diese und ähnliche Fragen liefern die Laufenden Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (kurz LWR), die jährlich von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt werden.
Ihre Teilnahme ist gefragt!
Für die Befragung bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt sucht rund 2 500 Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen, die freiwillig einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben vollständig in einem Haushaltsbuch dokumentieren. Das kann entweder jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren für sich oder eine Person stellvertretend für alle Haushaltsmitglieder erledigen. Außerdem sind Angaben zum Haushalt zu tätigen, beispielsweise zur Haushaltskonstellation, zur Ausstattung der Haushalte mit Gebrauchsgütern, zu Wohnsituation und Wohnkosten, zu den Einnahmen der Personen sowie zur Vermögenssituation.
Auszahlung der Prämie
Teilnehmen lohnt sich doppelt: Nach Abschluss aller Erhebungsteile der Befragung erhalten Sie als Dank für Ihre Mithilfe auch eine Geldprämie von 70 Euro. Durch das einmonatige Führen des Haushaltsbuchs (bislang drei Monate) bekommen Sie außerdem einen umfassenden Überblick, wie sich Ihr Einkommen im Einzelnen zusammensetzt und für welche Dinge Sie es im Detail aufwenden.
Teilnehmen ist leicht
Sie können Ihre Angaben per App (iOS oder Android) oder Webanwendung übermitteln. Die App ist ab sofort im Apple App Store und Google Play Store verfügbar (siehe Reiter zu App/Webanwendung unten). Das Ausfüllen von Papierbogen ist ebenfalls möglich.
Wozu wird die Erhebung durchgeführt? Was wird gefragt?
Ziel und Zweck der Erhebung ist es, möglichst umfangreiche Informationen über die Lebensverhältnisse privater Haushalte in NRW zu erhalten. Dies ist möglich durch die Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben und durch Beantwortung von Fragen zur Wohnsituation, der Ausstattung der Haushalte mit Gebrauchsgütern sowie zu allgemeinen Informationen, z. B. ihrer Zusammensetzung. Mit den daraus gewonnen Daten lässt sich die wirtschaftliche Situation der verschiedenen Haushaltstypen realitätsnah abbilden.
Die Ergebnisse der LWR sind insbesondere auch für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft eine wichtige Informationsquelle. So fließen die Daten zu den Konsumausgaben u. a. in die Berechnung des Warenkorbs mit ein, der die Basis für die Ermittlung des Verbraucherpreisindex ist: Dieser Warenkorb wird aus der Statistik der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (zuletzt 2023 erhoben) generiert und daraufhin mithilfe der LWR-Daten aktualisiert.
Wer darf teilnehmen?
Ab der LWR 2024 können sich erstmalig alle Haushalte um eine Teilnahme bewerben. Haushalte, deren Haupteinkommen aus selbstständiger Arbeit stammt, werden jedoch nur in den Jahren 2025 und 2026 in die Stichprobe aufgenommen.
Was ist ein Haushalt?
Unter einem Haushalt verstehen wir Personen, die dauerhaft gemeinsam wohnen, ihren Lebensunterhalt gemeinsam mit dem Haushalt finanzieren und die Ausgaben teilen.
Zum Haushalt gehört auch eine Person, die aus beruflichen oder sonstigen Gründen vorübergehend abwesend ist und normalerweise im Haushalt lebt.
Wer darf nicht teilnehmen?
Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Personen in Alten- und Pflegeheimen, Kasernen sowie Flüchtlingsunterkünften), in Anstalten leben oder wohnungslos sind, stellen keinen privaten Haushalt dar und werden nicht in die Erhebung einbezogen.
Längerfristig abwesende Personen (z. B. Studierende, die am Studienort wohnen), Untermieterinnen und Untermieter, Gäste und Hausangestellte gehören nicht zum Haushalt. Wohngemeinschaften ohne gemeinsame Haushaltsführung gelten als eigenständige Privathaushalte.
Was haben die letzten LWR-Erhebungen ergeben?
Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) geben Aufschluss über die Lebensverhältnisse der privaten Haushalte in NRW. Aktuelle Ergebnisse zu den Ausgaben privater Haushalte in NRW finden Sie hier.
Welche Wege gibt es zur Teilnahme?
Haben Sie im Teilnahmeformular angegeben, dass Sie per Papierbogen teilnehmen möchten, werden wir Ihnen nach Stichprobenziehung Ihre Papier-Erhebungsunterlagen postalisch zusenden.
Die anderen Haushalte erhalten parallel postalisch ihre Zugangsdaten zur Teilnahme via App oder Webanwendung.
Scannen Sie einfach den QR-Code, um die Smartphone-App herunterzuladen. Klicken Sie alternativ auf den Link zur Webanwendung, wenn Sie per Webbrowser an der Befragung teilnehmen möchten.
Zur Webanwendung
In diesem Video wird erklärt, wie Sie sich für die App "Wirtschaftsrechnung" anmelden können und wie die App aufgebaut ist.
Welche Rechtsgrundlage gibt es? Wie erfolgt der Datenschutz?
Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1773) geändert worden ist.
Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind Datenschutz und statistische Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle erhobenen Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich in anonymisierter Form für statistische Zwecke ausgewertet. Persönliche Einzeldaten dürfen den abgeschotteten Bereich der amtlichen Statistik nicht verlassen. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier.
Wo kann ich mich bei Fragen melden?
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns über Ihren Anruf.
Kontaktdaten:
Tel.: 0211 9449 – 4214 (Servicezeiten Mo. bis Do. von 8 bis 15 Uhr, Fr. von 8 bis 13 Uhr)
E-Mail: wirtschaftsrechnungen@it.nrw.de
FAQs und weiterführende Informationen zu den Laufenden Wirtschaftsrechnungen finden Sie hier auf der Seite des Statistischen Bundesamtes.