Statistik.NRW

Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

check_circle
Statistik wurde zur Merkliste hinzugefügt
Barrierefreiheit
Themenschwerpunkt

Haushaltsmodellrechnung für NRW 2024 bis 2050/70

Entwicklung der Privathaushalte im Land sowie in den Kreisen und kreisfreien Städten

© AdobeStock
Geteiltes Bild: Ältere Frau mit Hut, junges Paar auf der Couch, junge Familie mit Kind

8,9 Millionen Privathaushalte gab es 2023 in Nordrhein-Westfalen. Im Durchschnitt lebten darin zwei Personen. Wie sich die Zahl der Privathaushalte sowie deren Struktur zukünftig entwickeln könnte, zeigt die aktuelle Haushaltsmodellrechnung. Die Ergebnisse liegen auf Landesebene bis 2070 und für die Kreise und kreisfreien Städte bis 2050 vor.

 

Als Grundlage für die Modellrechnung wurden Ergebnisse des Mikrozensus sowie der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung herangezogen, die die derzeitigen Haushaltsstrukturen bzw. die zu erwartende demografische Entwicklung in Nordrhein-Westfalen abbilden. 

Ergebnisse für das Land NRW

Langfristig weniger Privathaushalte – stärkste Rückgänge bei Haushalten mit drei und mehr Personen

 

Gegenüber dem Jahr 2023 wird die Zahl der Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen bis 2070 voraussichtlich um 4,4 % sinken. Es zeichnet sich allerdings ein schwankender Verlauf ab. Ausgehend von 8,89 Millionen Haushalten im Jahr 2023 wird zunächst mit einem Anstieg bis 2034 auf 8,93 Millionen gerechnet. Anschließend wird ein Rückgang einsetzen, sodass im Jahr 2044 wieder das Ausgangsniveau erreicht wird. In den Folgejahren ist von einer stärkeren Abnahme der Privathaushalte auszugehen. 2070 wird es nur noch 8,50 Millionen Haushalte und damit rund 390.000 Haushalte weniger geben als 2023. 

 

 

 

Differenziert nach Haushaltstypen zeigt sich für die Einpersonenhaushalte, dass ihre Zahl von 3,65 Millionen im Jahr 2023 zunächst auf einen Höchstwert von 3,75 Millionen im Jahr 2044 (+2,7 %) steigen wird. Bis 2065 wird sie wieder auf 3,57 Millionen sinken (–2,2 %), ehe erneute Anstiege folgen. Für 2070 wird ein Bestand von 3,58 Millionen Einpersonenhaushalten erwartet (–1,9 %). 

 

Auch die Zahl der Zweipersonenhaushalte wird ausgehend von 2,99 Millionen im Jahr 2023 zunächst ansteigen und 2031 mit 3,04 Millionen den Höchststand erreichen (+1,6 %). Anschließend wird sie jedoch kontinuierlich zurückgehen und ab 2045 unter dem Ausgangsniveau des Jahres 2023 liegen. Für das Jahr 2070 weisen die Berechnungen 2,88 Millionen Zweipersonenhaushalte aus (–3,7 %).

 

Die Zahl der Privathaushalte mit drei oder mehr Personen lag im Jahr 2023 bei 2,25 Millionen. Für diese ist bis 2070 mit einem kontinuierlichen Rückgang auf 2,03 Millionen zu rechnen. So wird der Bestand an Dreipersonenhaushalten von 1,06 Millionen im Jahr 2023 auf 0,95 Millionen im Jahr 2070 sinken (–9,9 %), während die Zahl der Vier- und Mehrpersonenhaushalte von 1,19 auf 1,08 Millionen (–9,0 %) zurückgehen wird.

 

Ältere Menschen bleiben die größte Personengruppe in kleinen Haushalten

 

Die meisten Menschen, die 2023 in Einpersonenhaushalten lebten, waren 80 Jahre und älter. Dabei war die Zahl der Frauen in dieser Altersklasse fast viermal so hoch wie die der Männer. Die Altersgruppe der 80-Jährigen und Älteren ist es auch, die bis zum Jahr 2070 den größten Zuwachs innerhalb der Einpersonenhaushalte verzeichnen wird. Der Zuwachs bei den Männern wird dabei mit 46,8 % größer ausfallen als bei den Frauen mit 18,6 %. In den Altersgruppen unter 70 Jahren werden 2070 etwa gleich viele oder weniger Personen in Einpersonenhaushalten leben als 2023. Insbesondere ist mit Rückgängen von Alleinlebenden im mittleren und höheren Erwachsenenalter zu rechnen, die bei Männern im Alter von 50 bis unter 60 Jahren (–19,4 %) und Frauen im Alter von 60 bis unter 70 Jahren (–17,1 %) am stärksten ausfallen werden.

 

 

 

In den Zweipersonenhaushalten stellten 2023 Personen im Alter von 60 bis unter 70 Jahren die größte Gruppe dar. Bis zum Jahr 2070 werden in dieser Altersgruppe allerdings die stärksten Rückgänge (Männer: –19,6 %, Frauen: –18,1 %) erwartet. Deutlich ansteigen wird gemäß den Berechnungen dagegen die Zahl der hochaltrigen Personen ab 80 Jahren, die in Zweipersonenhaushalten leben (Männer: +48,4 %, Frauen: +19,7 %).

 

In den Dreipersonenhaushalten sowie in Vier- und Mehrpersonenhaushalten lebten 2023 am häufigsten Kinder und Jugendliche sowie Menschen im Alter von 30 bis unter 60 Jahren – zumeist Eltern mit ihren Kindern. Ältere ab 60 Jahren wohnten dagegen seltener in Haushalten mit drei oder mehr Personen. Die Altersstruktur der in größeren Haushalten lebenden Menschen wird sich bis 2070 nur geringfügig verschieben. Es wird allerdings für nahezu alle Altersklassen unter 70 Jahren eine abnehmende Personenzahl erwartet, während die Zahl der Menschen ab 70 Jahren etwas ansteigen wird. 

 

Ergebnisse für die Kreise und kreisfreien Städte

Die Veränderungen in der Zusammensetzung der Privathaushalte werden stark durch die demografische Entwicklung geprägt. Dies zeigt sich auch auf regionaler Ebene. So unterscheiden sich die Regionen sowohl in Bezug darauf, welche Haushaltstypen im Zeitverlauf zu- oder abnehmen werden als auch in Hinblick auf die Größenordnung der Veränderungen.

 

 

Zunahme von Einpersonenhaushalten und Rückgänge bei größeren Haushalten in den meisten Kreisen und kreisfreien Städten erwartet

 

Bis 2050 ist in 32 der 53 Kreise und kreisfreien Städte ein Anstieg der Einpersonenhaushalte zu erwarten, wohingegen in 20 Kreisen und kreisfreien Städten mit Rückgängen gerechnet werden kann. Die größten Zuwächse werden in den Kreisen Euskirchen (+12,5 %), Steinfurt (+11,3 %) und Heinsberg (+9,7 %) erwartet. Die höchsten Rückgänge werden demgegenüber für den Märkischen Kreis (–6,6 %), den Kreis Siegen-Wittgenstein (–4,4 %) sowie die Stadt Hagen (–3,7 %) angenommen. Für die Stadt Solingen wird eine unveränderte Zahl der Einpersonenhaushalte erwartet.

 

Bei den Zweipersonenhaushalten ist in zwei Dritteln der Kreise und kreisfreien Städte bis 2050 mit einem rückläufigen Bestand zu rechnen. Von den höchsten Rückgängen ist dabei im Märkischen Kreis (–11,5 %), Kreis Olpe (–8,3 %) und im Ennepe-Ruhr-Kreis (–7,1 %) auszugehen. In 18 der 53 Kreise und kreisfreien Städte wird die Zahl hingegen steigen. Die größten Zuwächse dieses Haushaltstyps werden im Kreis Heinsberg (+9,0 %), in der kreisfreien Stadt Bonn (+7,9 %) sowie im Kreis Borken und in der Stadt Münster (jeweils +5,7 %) erwartet.

 

 

 

Die Zahl der Dreipersonenhaushalte wird bis 2050 lediglich in der Stadt Mönchengladbach um 3,5 % zunehmen. Während für die Stadt Bonn keine Veränderung zu erwarten ist, wird in den übrigen 51 Kreisen und kreisfreien Städten dagegen von einem Rückgang ausgegangen, der im Kreis Olpe (–18,6 %), im Märkischen Kreis (–16,1 %) sowie im Hochsauerlandkreis (–14,1 %) am stärksten ausfallen dürfte.

 

Die Zahl der Vier- und Mehrpersonenhaushalte wird in 48 Kreisen und kreisfreien Städten und damit ebenfalls in den meisten Regionen Nordrhein-Westfalens sinken. Wie bei den Dreipersonenhaushalten werden auch diese Haushalte im Kreis Olpe (–19,8 %), im Märkischen Kreis (–15,5 %) und im Hochsauerlandkreis (–14,5 %) am stärksten zurückgehen. Zuwächse sind lediglich in den drei kreisfreien Städten Mönchengladbach (+4,9 %), Herne (+2,9 %) und Gelsenkirchen (+1,2 %) zu erwarten. Für die Stadt Hagen und den Kreis Heinsberg ist von einer unveränderten Zahl dieser Haushalte auszugehen.

 

Die unterschiedlichen Entwicklungsmuster der Haushaltsgrößen in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten können für den Zeitraum von 2023 bis 2050 im folgenden Diagramm eingesehen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Zahl der Haushalte auf volle Hundert gerundet ist. 

 

 

Daten zum Download in der Landesdatenbank

 

Datengrundlage und Methode

Erläuterungen und Hintergrund

Die Haushaltsmodellrechnung zeigt mögliche zukünftige Entwicklungen bei den Privathaushalten auf. Sie berücksichtigt dabei einerseits die Bevölkerungsentwicklung entsprechend den Ergebnissen der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung sowie andererseits die aktuellen Haushaltsstrukturen, die sich aus den Daten des Mikrozensus ergeben.

Als Privathaushalt gelten in der vorliegenden Modellrechnung zusammenwohnende und wirtschaftende Personengemeinschaften sowie allein wirtschaftende Einzelpersonen. Personen in Gemeinschaftsunterkünften wie z. B. Pflege- und Wohnheimen, Kasernen oder Flüchtlingsheimen zählen nicht als Privathaushalte. Für die Berechnungen werden sowohl Personen am Haupt- als auch Nebenwohnsitz einbezogen.

Auf der Ebene der kreisfreien Städte und Kreise reicht der Berechnungshorizont bis zum Jahr 2050, für das Land Nordrhein-Westfalen weiterführend bis 2070. Nähere Informationen zur Methode und zu verwendeten Annahmen betreffend des zukünftigen Verlaufs der demografischen Bewegungskomponenten (Geburten, Sterbefälle und Wanderungen) können der Veröffentlichung Bevölkerungsvorausberechnung NRW entnommen werden.

Methode

Die Haushaltsmodellrechnung erfolgt nach dem sogenannten Haushaltsmitgliederquotenverfahren. Dabei wird die vorausberechnete Bevölkerung mittels Quoten den verschiedenen Haushaltstypen zugeordnet. Diese Quoten basieren auf dem Mikrozensus und bezeichnen den Anteil einer durch Alter und Geschlecht festgelegten Bevölkerungsgruppe, der in einem der vier Haushaltstypen lebt. Um regionsspezifische Besonderheiten abbilden zu können, werden für sämtliche Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen die Haushaltsmitgliederquoten berechnet. Als Ergebnis wird für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt die Verteilung der Bevölkerung in Privathaushalten auf die unterschiedlichen Haushaltsgrößen berechnet.

Die Abfolge der Berechnung lässt sich dabei allgemein in vier Schritten zusammenfassen (Details zur Methode siehe auch Schmidtke/Berke 2005):

1. Als Basisbevölkerung wird aus dem Mikrozensus die Bevölkerung in privaten Haushalten am Ort der Hauptwohnung sowie die Personen mit Nebenwohnsitz herangezogen. Bewohnerinnen und Bewohner in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften (z. B. Wohnheime) werden nicht berücksichtigt.

2. Auf Grundlage dieser Bevölkerungszahlen erfolgt die Ermittlung von alters- und geschlechterspezifischen Quoten für die einzelnen Haushaltstypen (Ein-, Zwei-, Drei- sowie Vier- und Mehrpersonenhaushalte) aus den regionalisierten Ergebnissen des Mikrozensus. Die durchschnittliche Haushaltsgröße je Haushaltstyp wird dabei kreisspezifisch als Mittelwert der Jahre 2023 und 2024 errechnet und für jedes Jahr im Modellzeitraum konstant gehalten. 

3. Die zukünftigen Personenzahlen in den Privathaushalten ergeben sich dann durch die Multiplikation dieser Quoten mit den korrespondierenden Ergebnissen der Bevölkerung am Ort der alleinigen Hauptwohnung aus der Bevölkerungsvorausberechnung.

4. Zur Ermittlung der Haushaltszahlen wird abschließend die Zahl der Personen auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise zu einer Summe für die einzelnen Haushaltsgrößen addiert und durch die jeweilige Haushaltsgröße, folglich durch eins, zwei und drei, geteilt. Für den Haushaltstyp mit vier und mehr Personen wird die durchschnittliche Personenzahl dieser Kategorie als Divisor herangezogen. 

Die Ergebnisse der Haushaltsmodellrechnung werden auf volle Hundert gerundet ausgewiesen. 

Grenzen der Haushaltsmodellrechnung

Ziel der Haushaltsmodellrechnung ist es, aufzuzeigen, wie sich die Anzahl und Verteilung der Haushaltstypen unter bestimmten Annahmen zukünftig entwickeln kann. Folglich gilt für die Haushaltsmodellrechnung, genauso wie für die Bevölkerungsvorausberechnung, dass sich die aufgezeigten zukünftigen Verläufe nur dann ergeben, wenn die getroffenen Annahmen auch eintreten.

Da die Modellrechnung die Bevölkerungsvorausberechnung als wesentliche Berechnungsgrundlage aufgreift, hängt die Genauigkeit zum einen davon ab, inwiefern die hier getroffenen Annahmen zum Verlauf der demografischen Bewegungskomponenten (Geburten, Sterbefälle und Wanderungen) eintreten. Zum anderen müssen ebenfalls die in der Haushaltsmodellrechnung selbst getroffenen weiteren Annahmen erfüllt sein. So werden in dieser als „konstante Variante“ bezeichneten Berechnung die Haushaltsmitgliederquoten, die aus dem Mikrozensus als Mittelwerte des Basiszeitraums gebildet werden, für alle fortgeschriebenen Jahre des gesamten Vorausberechnungszeitraums konstant gehalten. Das heißt es wird auch für die Zukunft eine konstante Verteilung der Bevölkerung nach Geschlecht und Alter auf die Haushaltstypen unterstellt.

Folglich ergeben sich künftige Veränderungen der Haushaltsstrukturen ausschließlich aus der Bevölkerungsentwicklung. So bestimmt die demografische Zusammensetzung der Bevölkerung die zukünftige Veränderung der Zahl der Privathaushalte auf Basis der aktuellen Daten der Bevölkerungsvorausberechnung über die künftig zu erwartenden Haushaltsstrukturen (Anzahl Privathaushalte je Haushaltstyp). Insofern sind diese Ergebnisse nicht als präzise zu erwartende Entwicklungen aufzufassen, sondern bilden für die Zukunft ausschließlich „Wenn-dann-Aussagen“ ab.

Literatur

Schmidtke, Kerstin/Berke, Paul (2005): Auswirkungen des demografischen Wandels. In: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (Hrsg.): Statistische Analysen und Studien 25.

Weitere Daten

Sie haben Fragen?
Sprechen Sie uns an.

Zur Kontaktseite

Zentraler statistischer Auskunftsdienst

Der zentrale statistische Auskunftsdienst ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Statistik und das Statistische Landesamt.

0211 9449-2495