Ausfuhren (Export)
Die Ausfuhren umfassen alle Waren, die in Nordrhein-Westfalen erzeugt, bearbeitet oder verarbeitet und ins Ausland geliefert werden.
Einfuhren (Import)
Die Einfuhren umfassen alle Waren, die aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen eingehen.
Eurozone
Gruppe der EU-Staaten, die den Euro als offizielle Währung haben.
Extrahandel
Warenverkehr mit den sogenannten Drittländern (Nicht-EU-Staaten). Die Erhebung der Extrahandelsdaten erfolgt über die Zollverwaltung zum Zeitpunkt der Erledigung der gesetzlich vorgeschriebenen Einfuhr- und Ausfuhrförmlichkeiten. Die statistischen Meldungen sind integraler Bestandteil der Zollanmeldungen und werden von den Zollstellen auf Vollständigkeit sowie offensichtliche Fehler geprüft und täglich dem Statistischen Bundesamt übermittelt.
Generalhandel
Der Generalhandel umfasst alle nach Nordrhein-Westfalen eingehenden und aus Nordrhein-Westfalen ausgehenden Waren. Die nordrhein-westfälischen Einfuhrzahlen umfassen die Ergebnisse des Generalhandels.
Intrahandel
Warenverkehr mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Intrahandel übermitteln die beteiligten Unternehmen ihre Daten in Form einer Direktanmeldung an das Statistische Bundesamt.
Mengen
Die Menge einer Ware wird grundsätzlich in Kilogramm erfasst und in Tonnen (= 1 000 kg) nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Eigenmasse der Ware ohne Umschließungen. Für ausgewählte Warenarten wird gemäß dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik die Menge zusätzlich in einer anderen, der sog. "Besonderen Maßeinheit" erfasst (z. B. je nach Warenart in Stück, Liter, Kubikzentimeter).
Spezialhandel
Der Spezialhandel umfasst im Wesentlichen nur die Waren, die zum Gebrauch, Verbrauch, zur Be- oder Verarbeitung in Nordrhein-Westfalen eingehen und die Waren, die aus der Erzeugung und der Be- oder Verarbeitung in Nordrhein-Westfalen stammen und ausgehen. Im Unterschied zum Generalhandel sind die Einfuhren und Ausfuhren von Waren aus bzw. auf Lager im Spezialhandel nicht enthalten. Dagegen enthält der Spezialhandel die Überführung (Einfuhren) aus Lager in den freien Verkehr oder in die aktive Veredelung. Die nordrhein-westfälischen Ausfuhrzahlen umfassen die Ergebnisse des Spezialhandels.
Werte
Entsprechend den internationalen Standards wird als Warenwert der Statistische Wert zu Grunde gelegt. Dies ist der Wert der Ware an der deutschen Außengrenze. Der Statistische Wert ergibt sich in der Regel aus dem in Rechnung gestellten Entgelt für eine Ware beim Kauf im Einfuhrgeschäft oder beim Verkauf einer Ware im Ausfuhrgeschäft, wobei eine Kostenabgrenzung frei deutscher Grenze vorzunehmen ist. Zölle, Steuern oder andere Abgaben sind nicht im Statistischen Wert enthalten. Bei Ein- und Ausfuhren nach Veredelung gilt als Wert der Ware der Warenwert vor Veredelung zuzüglich der Veredelungskosten und sonstiger Kosten frei Grenze. Handelt es sich um Warenverkehre, die unentgeltlich oder im Rahmen eines meldepflichtigen Miet- oder Leasinggeschäfts getätigt werden, so gilt als Wert der Marktpreis der Ware, der im Falle eines Kaufs bzw. Verkaufs vermutlich erzielt worden wäre. Entsprechendes gilt auch für Warenlieferungen zwischen verbundenen Unternehmen, bei denen interne Verrechnungspreise angesetzt wurden.