Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Personen, die auf der Grundlage von Arbeitsverträgen ein Entgelt in Form von Gehalt, Lohn, Provision oder Sachleistungen erhalten. Hierzu gehören auch Aushilfskräfte, Auszubildende sowie Teilzeitbeschäftigte einschließlich der geringfügig Beschäftigten. Als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählen auch tätige Inhaberinnen und Inhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige.
Beschäftigte
Als Beschäftigte gelten tätige Inhaberinnen und Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazugehören auch Auszubildende, vorübergehend Abwesende (z. B. Erkrankung, Urlaub oder Mutterschutz) und alle Teilzeitbeschäftigten einschließlich der geringfügig Beschäftigten. Arbeitskräfte, die von anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden oder im Auftrag anderer Unternehmen Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten ausführen, gehören nicht hierzu.
Betriebsstoffe
Betriebsstoffe werden bei der Produktion verbraucht, gehen aber nicht in das Fabrikat ein, z. B. Strom.
Bezogene Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen
Hierzu zählen z. B. die Zahlungen für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die Instandhaltung und Reparatur von Gebäuden und Einrichtungen, die Kosten für Werbung und Geschäftsreisen, Versicherungsbeiträge, Kosten für Steuer- und Rechtsberatung. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH) oder andere leitende Personen.
Bruttobetriebsüberschuss
Der Bruttobetriebsüberschuss errechnet sich wie folgt: Bruttobetriebsüberschuss = Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten - Bruttoentgelte - Sozialabgaben
Bruttoentgelte
Bruttoentgelte sind die Bezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und zwar ohne die Anteile der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Sozialversicherung, jedoch einschließlich der davon zu entrichtenden Steuern und Anteile der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Sozialversicherung. In die Bruttoentgelte sind einbezogen sämtliche Zuschläge (wie Familienzuschlag) und Zulagen zum Beispiel für:
Mehrarbeit, Leistungszulagen, Naturalvergütungen, Vergütungen für ausgefallene Arbeitszeit (zum Beispiel Urlaubsentgelte), Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Entgeltfortzahlung, Beihilfen im Krankheitsfall und Zuschüsse der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers zum Krankengeld, ferner Gratifikationen und Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Vergütungen für Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte und Aushilfskräfte sowie Bezüge von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kräften (soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gelten) sowie die Provisionen.
Bruttogewinnspanne bei Handelswaren
Bruttogewinnspanne =
Umsatz aus Handel
- Bezüge von Handelswaren
+ Bestand an Handelswaren am Ende des Geschäftsjahres
- Bestand an Handelswaren am Anfang des Geschäftsjahres.
Bruttowertschöpfung
Die Bruttowertschöpfung (BWS) ist eine Kennzahl der Entstehungsrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Sie ergibt sich aus dem Gesamtwert der im Produktionsprozess erzeugten Waren und Dienstleistungen (Produktionswert), abzüglich den Wert der im Produktionsprozess verbrauchten, verarbeiteten oder umgewandelten Waren und Dienstleistungen, den Vorleistungen. Nach ESVG 95 (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) wird die BWS zu Herstellungspreisen ausgewiesen.
Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten
Die Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten entspricht der Bruttowertschöpfung abzüglich sonstiger indirekter Steuern zuzüglich Subventionen. Sie errechnet sich wie folgt:
Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten =
Umsatz
+ sonstige betriebliche Erträge (ohne Subventionen)
- Bezüge von Handelswaren
- Bezüge von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
+ Bestand an Handelswaren am Ende des Geschäftsjahres
- Bestand an Handelswaren am Anfang des Geschäftsjahres
+ Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Ende des Geschäftsjahres
- Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Anfang des Geschäftsjahres
- Mieten und Pachten (einschließlich Kosten für Operate Leasing)
- betriebliche Steuern und Abgaben
- bezogene Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen
+ Subventionen.
Faktorkosten
Als Faktorkosten bezeichnet man die Kosten (ohne indirekte Steuern und Transferzahlungen), die den Produktionsfaktoren als wirtschaftlicher Gegenwert aus dem Produktionsprozess zugerechnet werden.
Großhandel
Verkauf von fertig bezogenen Waren in eigenem Namen an Abnehmerinnen und Abnehmer, die sie weiterverkaufen, verarbeiten oder für sonstige betriebliche Zwecke (z. B. für Investitionen, als Brenn- oder Kraftstoff) verwenden. Eingeschlossen sind auch Lieferungen an Behörden und andere öffentliche Institutionen.
Handelsvermittlung
Betreibt, wer den An- und Verkauf von Handelswaren in fremdem Namen und für fremde Rechnung vermittelt. Zum Umsatz aus der Handelsvermittlung zählen nur die vereinnahmten Provisionen und Kostenvergütungen; nicht jedoch der vermittelte Warenwert.
Handelswaren
Waren, die fertig bezogen und ohne wesentliche, d. h. nicht mehr als handelsübliche, Be- oder Verarbeitung weiter veräußert werden.
Hilfsstoffe
Hilfsstoffe sind Güter, die zwar auch Bestandteil der Fertigfabrikate werden, die aber wert- oder mengenmäßig eine geringe Rolle spielen, z. B. Leim bei der Möbelproduktion.
Investitionen
Zu den Investitionen zählen auch Anzahlungen für im Bau befindliche Anlagen und Bauten. Die Investitionen umfassen nicht Zugänge aus Verschmelzung. Bruttoinvestitionen in Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäuden beinhalten nicht die laufenden Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen. Zu den Bruttoinvestitionen in Grundstücke wird auch die zugehörige Grunderwerbsteuer gerechnet. Zu den Bruttoinvestitionen in Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge gehören alle neuen und gebrauchten Sachanlagen, die im Berichtszeitraum von Dritten gekauft oder selbst erstellt wurden. Die erworbenen Güter sind zum Kaufpreis (einschließlich Transport- und Installationskosten sowie den mit der Eigentumsübertragung verbundenen Kosten) zu bewerten, die selbst hergestellten Güter zu den Herstellungskosten. Anzugeben sind auch Aufwendungen für Erweiterung, Umbauten, Modernisierung und Erneuerung.Nicht hierunter fallen laufende Instandhaltungskosten.
Mieten und Pachten
Zu Mieten und Pachten zählen Miete für betrieblich genutzte Bauten, Betriebs- und Geschäftsräume (einschließlich Lagerräume, Garagen usw.) sowie Grundstückspachten. Beim Operate Leasing erwirbt die Leasingnehmerin bzw. der Leasingnehmer ein kurzfristiges, jederzeit kündbares Nutzungsrecht am Leasingobjekt. Der größte Teil des Investitionsrisikos und die Aufwendungen für Versicherungen, Wartung und Reparaturen werden von der Leasinggeberin bzw. vom Leasinggeber getragen. Anzugeben sind die im Leasingvertrag vereinbarten jährlichen Mietzahlungen.
Örtliche Einheiten
Örtliche Einheiten sind die rechtlich unselbstständigen Zweigniederlassungen, Betriebe oder Arbeitsstätten einschl. der Hauptniederlassung.
Produktionswert
Umsatz
+ sonstige betriebliche Erträge (ohne Subventionen)
+ Bestand an Handelswaren am Ende des Geschäftsjahres
- Bestand an Handelswaren am Anfang des Geschäftsjahres
+ Bestand an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen sowie selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Ende des Geschäftsjahres
- Bestand an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen sowie selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Anfang des Geschäftsjahres
- Bezüge von Handelswaren.
Rohertrag
Der Rohertrag ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die sich aus der Gesamtleistung des Unternehmens abzüglich des Materialaufwands ergibt. Berechnet wird der Rohertrag wie folgt:
Umsatz
- Bezüge von Handelswaren
- Bezüge von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
+ Bestand an Handelswaren am Ende des Geschäftsjahres
- Bestand an Handelswaren am Anfang des Geschäftsjahres
+ Bestand an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen sowie selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Ende des Geschäftsjahres
- Bestand an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen sowie selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Anfang des Geschäftsjahres.
Rohertragsquote
Unter Rohertragsquote wird die Quote verstanden, die sich aus der Division "Rohertrag durch Gesamtleistung" ergibt. Die Quote wird in üblicher Form in einem Prozentwert ausgedrückt.
Rohstoffe
Rohstoffe sind Stoffe, die als Hauptbestandteil in die Fertigfabrikate eingehen, z. B. Holz bei einem Schrank.
Teilzeitbeschäftigte
Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die orts-, branchen- oder betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit (z. B. Aushilfen, Halbtagskräfte und Personen, die nur an bestimmten Wochentagen tätig sind).
Umsatz
Der Umsatz im Handel umfasst die vom Unternehmen im Berichtsmonat insgesamt in Rechnung gestellten Beträge (ohne Umsatzsteuer) aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Dritte ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang und Steuerpflicht. Zum Umsatz gehören auch der Eigenverbrauch, Verkäufe an Betriebsangehörige und gesondert in Rechnung gestellte Kosten für Fracht, Porto und Verpackung. Nicht hierzu gehören außerordentliche Erträge (z. B. aus dem Verkauf von Anlagevermögen), betriebsfremde Erträge (z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von betriebsfremdgenutzten Gebäuden), finanzielle Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden aus Beteiligungen) und betriebliche Subventionen. Preisnachlässe wie Rabatte, Boni oder Skonti sowie sonstige Erlösschmälerungen (z. B. Rückvergütungen) werden vom Umsatz abgezogen, wenn sie noch im gleichen Monat verbucht werden. Bei der Ermittlung des Monatsumsatzes sind Retouren und Gutschriften sofort abzusetzen.
Unternehmen
Kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die aus handels- oder gewerbesteuerrechtlichen Gründen Bücher führen oder ähnliche Aufzeichnungen mit dem Ziel einer jährlichen Feststellung des Vermögensstandes machen muss.
Versandhandel
Versandhandel ist eine Absatzform des Einzelhandels, bei der Handelswaren mittels Katalog, Internet, Prospekt, Anzeige, Muster usw. angeboten und der Käuferin bzw. dem Käufer nach Bestellung in der Regel auf dem Versandweg zugestellt werden.
Vollzeitbeschäftigte
Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit der orts-, branchen- und betriebsüblichen Wochenarbeitszeit entspricht.
Wareneinsatz
Errechnet sich aus den Warenbezügen zuzüglich der Bestände am Jahresanfang abzüglich der Bestände am Jahresende. Dies gilt sowohl für den Bestand an Handelswaren als auch für den Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.
Waren- und Dienstleistungskäufe
Summe der Aufwendungen für
- Bezüge von Handelswaren,
- Bezüge von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
- Mieten und Pachten,
- Bezogene Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen