Unfälle mit Personenschaden, Verunglückte, Getötete, Schwerverletzte, Leichtverletzte
Ein Unfall mit Personenschaden ist ein Unfall, bei denen Personen verunglückt sind. Verunglückte sind Personen, die infolge eines Unfalls getötet oder verletzt wurden. Getötete sind dabei Personen, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind. Schwerverletzte sind Personen, die unmittelbar nach dem Unfall zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und dort mindestens 24 Stunden verblieben sind. Leichtverletzte sind alle übrigen Verletzten.
Unfälle (schwerwiegend) mit Sachschaden im engeren Sinne
Dazu zählen Unfälle, bei denen als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) oder Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt, und bei denen gleichzeitig ein Kraftfahrzeug von der Unfallstelle abgeschleppt werden muss, d. h. nicht mehr fahrbereit ist. In der Statistik der Straßenverkehrsunfälle werden üblicherweise nicht die schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden nachgewiesen, sondern die sogenannten schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne. Darunter sind die schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden ohne die sonstigen Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln zu verstehen. Die letzteren werden unter den sonstigen Sachschadensunfällen nachgewiesen.
Unfälle, sonstige Sachschadensunfälle
Hierzu gehören Sachschadensunfälle, bei denen als Ursache eine Ordnungswidrigkeit anzunehmen ist und für die entweder ein Verwarnungs- oder ein Bußgeld festzusetzen ist bzw. Straftaten im Straßenverkehr, bei denen aber alle involvierten Kraftfahrzeuge fahrbereit waren.
Unfälle, Straßenverkehrsunfälle
Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist. In der Statistik der Straßenverkehrsunfälle wird unterschieden zwischen Unfällen mit Personenschaden, schwerwiegenden Unfällen mit Sachschaden im engeren Sinne und sonstigen Sachschadensunfällen. Das Kriterium der Zuordnung ist jeweils die schwerste Unfallfolge. Beispielsweise sind bei einem Unfall mit nur Sachschaden demnach keine Verkehrsteilnehmenden verunglückt.
Unfälle, sonstiger Sachschadensunfall ohne Einfluss berauschender Mittel
Alle sonstigen Sachschadensunfälle, dazu zählen alle Sachschadensunfälle
– ohne Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit (Bußgeld), unabhängig davon, ob ein beteiligtes Kraftfahrzeug fahrbereit war oder nicht,
– mit Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) und alle Kraftfahrzeuge fahrbereit.
Unfälle, sonstiger Sachschadensunfall unter Einfluss berauschender Mittel
Unfallbeteiligter oder Unfallbeteiligte standen unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln und falls Kraftfahrzeuge beteiligt waren, waren diese alle noch fahrbereit (wenn gleichzeitig ein Kraftfahrzeug nicht fahrbereit war, dann ist die Unfallkategorie schwerwiegender Unfall mit Sachschaden zutreffend).