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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Datenerhebung

Wohnungsnotfallberichterstattung: Nicht untergebrachte Wohnungslose

Die Wohnungsnotfallberichterstattung in NRW zeigt gemeinsam mit den meldenden Berichtsstellen, wie viele Menschen ohne Zuhause Unterstützung benötigen. Sie bildet genauere Zahlen der Straßenobdachlosigkeit ab, aber auch zur verdeckten Wohnungslosigkeit wie der privaten Unterkunft bei Bekannten oder Verwandten.
(Foto: @Andrey Popov, AdobeStock)

Für die Zahlen nicht untergebrachter Wohnungsloser wird eine hohe Dunkelziffer vermutet. Bisher wurden diese Zahlen durch Fachberatungsstellen nach §§ 67 ff. SGB XII, Stellen mit (teil-)stationärer Unterbringung oder ambulante Betreuungsstellen gemeldet, zu denen die Betroffenen Kontakt hatten. Um die Zahlen zu den nicht untergebrachten Wohnungslosen besser erfassen und abbilden zu können, richtet sich die Wohnungsnotfallberichterstattung in NRW zukünftig an einen erweiterten Kreis von Berichtsstellen, die Kontakt zu diesen Personen haben könnten. Dazu gehört ein erweiterter Kreis von Stellen mit Beratungs- und Hilfsangeboten sowie die Grundsicherungsträger.

Aktuelles

Wir sind hier: Vorbereitung des Pretests

 

Voraussichtlich Ende des Jahres 2026 starten wir mit dem Pretest zur Erhebungsdurchführung. Der Pretest ist als Testlauf zu verstehen und wird auf die gleiche Weise wie die geplante Erhebung ab 2028 durchgeführt – nur mit Unterstützung durch einen kleineren Kreis von Berichtsstellen. Diese schreiben wir aktuell dazu an und stellen ihnen Informationen bereit, um sich auf den Pretest vorbereiten zu können. Genauere Informationen zum Pretest finden Sie im nachfolgenden Abschnitt „Pretest“.

 

Fragen und vorbereitende Informationen

Wer wird angeschrieben?

Wir schreiben aktuell Berichtsstellen aus den Kreisen Mettmann und Recklinghausen und den kreisfreien Städten Essen und Dortmund mit Vorabinformationen zum kommenden Pretest am Ende dieses Jahres an.
Zu den einbezogenen Berichtsstellen gehören: 

• Fachberatungsstelle nach §§ 67 ff. SGB XII für Menschen in Wohnungsnotlagen (FBS)
• Städtische Fachstellen zur Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit
• „Kümmerer“-Projekte der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“
• Streetwork
• Suchtberatung
• Beratungsstellen für Frauen
• Beratungsstellen für Jugendliche und junge Erwachsene
• Jobcenter als Grundsicherungsträger nach SGB II
• Sozialämter als Grundsicherungsträger nach SGB XII

Welche Merkmale werden erfragt? (Unterlagen zum Pretest)

Die von uns erfragten Merkmale finden Sie in den im Abschnitt weiter oben für Sie bereitgestellten „Unterlagen zur Erhebung“. Alternativ können Sie das Datenmodell in der Erhebungsdatenbank der statistischen Ämter des Bundes und der Länder einsehen. Filtern Sie dort bitte nach der Statistik-ID „0854“. 

Was ist vorbereitend zum Pretest zu tun?

1. Prüfen Sie, ob Ihre Datenbank die im Datenmodell genannten Merkmale abbildet.
2. Beauftragen Sie bei Bedarf Ihren Softwareanbieter/Ihr Rechenzentrum mit der Umsetzung.
3. Zugangsdaten für die Datenmeldung anfordern: Im Pretest werden Ihnen für Ihre Datenmeldung die Meldewege IDEV (formularbasiert) und .CORE (Importfunktion) zur Verfügung stehen.

Bitte fordern Sie für den Meldeweg .CORE frühzeitig Zugangsdaten an: https://core.eStatistik.de 
Zugangsdaten für das Online-Meldesystem IDEV erhalten Sie von uns rechtzeitig vor dem Start des Pretests.  

Nächste Schritte

Pretest zur Erhebungsdurchführung

Pretest

 

Der Pretest der Erhebung nicht untergebrachter wohnungsloser Personen startet voraussichtlich Ende 2026 und ist räumlich auf zwei kreisfreie Städte und zwei Kreise begrenzt. Er dient vorrangig dazu, die Feldphase der Erhebung und die Erstellung von Prüfungen und Auswertungen zu testen. Hier erhoffen wir uns Informationen darüber, wo es Verbesserungspotential sowohl bei der Datenmeldung durch Auskunftgebende als auch in der Verarbeitung der Daten bei uns gibt. 

 

Häufige Fragen zum Pretest

Wird es bis zur Regelerhebung 2028 noch einmal Veränderungen beim Fragebogen geben?

Der Merkmalskranz wurde in Beratungen mit einigen Berichtsstellen und einem beteiligten Forschungsinstitut im Vorfeld diskutiert. Soweit möglich wurden die demografischen Angaben analog zu der Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen definiert. Diese Merkmale stellen den Datenbedarf für die neue Erhebung dar und werden im Wesentlichen auch in dieser Form in der Regelerhebung ab voraussichtlich 2028 erfasst werden. Da der Pretest aber zur methodischen und erhebungspraktischen Erprobung der Statistik dient, sind Anpassungen an einzelnen Merkmalen für die Regelerhebung ggf. nicht völlig ausgeschlossen.

Besteht für den Pretest eine Auskunftspflicht?

Die Teilnahme am Pretest ist freiwillig. Mit Ihrer Rückmeldung können wir die Erhebungsabläufe für die spätere Statistik zu den nicht untergebrachten Wohnungslosen optimieren, sodass diese dann reibungslos ablaufen kann. Mit Ihrer Teilnahme haben Sie zudem die Möglichkeit, die Abläufe bei Ihnen zu testen und für die folgende Erhebung anzupassen. 

Im Februar 2026 wurde ich als freier Träger der Wohnungslosenhilfe zur Wohnungsnotfallberichterstattung befragt. Entfällt diese Befragung ab 2027 durch den Pretest nun für mich?

Nein, der Pretest erfolgt davon unabhängig. Die freien Träger der Wohnungslosenhilfe, die auch in den vergangenen Jahren schon befragt wurden, werden zum Berichtsmonat Februar 2027 noch einmal in der bisherigen Form befragt.

Warum wurde meine Berichtsstelle – trotz Teilnahme an der Vorbefragung – nicht für den Pretest angeschrieben?

Mit dem Pretest möchten wir eine spätere Datenerhebung erproben. Um Fehler, Unklarheiten und technische Probleme frühzeitig zu erkennen, soll nur ein Teil des potenziellen Berichtskreises befragt werden, sodass der Aufwand insgesamt möglichst gering ist. Bei der Auswahl der am Pretest Teilnehmenden haben wir in Bezug auf Größe und Struktur differenziert.

Start der neu konzipierten Erhebung

Erste Regelerhebung

 

Die Wohnungsnotfallberichterstattung erhebt voraussichtlich ab 2028 erstmals für einen gesamten Berichtsmonat Daten zu nicht untergebrachten wohnungslosen Personen in Nordrhein-Westfalen. Berichtsmonat wird der Februar sein. Sie erfasst nur die Personen, die im Berichtsmonat mindestens einen Tag ohne Unterkunft waren oder privat bei Verwandten oder Bekannten unterkamen. Untergebrachte Wohnungslose werden seit 2025 nur noch in der Bundesstatistik untergebrachter wohnungsloser Personen erfasst, um eine doppelte Zählung dieser Personen zu vermeiden.

 

Unterlagen zur geplanten Erhebung in 2028

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

 

Team Wohnungsnotfallberichterstattung
Tel.: 0211 9449-4310 oder 0211 9449-4247
E-Mail: wohnungsnotfall@it.nrw.de