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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Datenerhebung

Wohnungsnotfallberichterstattung: Nicht untergebrachte Wohnungslose

Die Wohnungsnotfallberichterstattung in NRW zeigt gemeinsam mit den meldenden Berichtsstellen, wie viele Menschen ohne Zuhause Unterstützung benötigen. Sie bildet genauere Zahlen der Straßenobdachlosigkeit ab, aber auch zur verdeckten Wohnungslosigkeit wie der privaten Unterkunft bei Bekannten oder Verwandten.
(Foto: @Andrey Popov, AdobeStock)

Für die Zahlen nicht untergebrachter Wohnungsloser wird eine hohe Dunkelziffer vermutet. Bisher wurden diese Zahlen durch Fachberatungsstellen nach §§ 67 ff. SGB XII, Stellen mit (teil-)stationärer Unterbringung oder ambulante Betreuungsstellen gemeldet, zu denen die Betroffenen Kontakt hatten. Um die Zahlen zu den nicht untergebrachten Wohnungslosen besser erfassen und abbilden zu können, richtet sich die Wohnungsnotfallberichterstattung in NRW zukünftig an einen erweiterten Kreis von Berichtsstellen, die Kontakt zu diesen Personen haben können. Dazu gehört ein erweiterter Kreis von Beratungs- und Hilfeangeboten sowie die Grundsicherungsträger.

 

 

Unterlagen zur vorgesehenen Erhebung im Jahr 2028

 

Hinweis: Zusätzlich zu den hier hinterlegten Dokumenten werden zur späteren Erhebung 2028 eine Datenschutzerklärung sowie ein Muster zur Datenschutzeinwilligung bereitgestellt.

Aktuelles

Vorbereitende Schritte zur Erhebung

Wir sind hier: Vorbefragung

 

Zur Vorbereitung der zukünftigen Erhebung schreiben wir Sie ab Juni 2026 als potenzielle Berichtsstelle an und bitten Sie um Ihre Teilnahme an unserer Vorbefragung. Mit dieser Vorbefragung möchten wir herausfinden, ob Sie Kontakt zu nicht untergebrachten wohnungslosen Personen haben und zu diesen auch die benötigten statistischen Daten übermitteln könnten.

 

Häufige Fragen

Warum werde ich zur Vorbefragung angeschrieben?

Die vorgesehene neue Erhebung zu den nicht untergebrachten Wohnungslosen soll das Dunkelfeld der bisher abgebildeten nicht untergebrachten Wohnungslosen in NRW verringern, um die reale Menge von wohnungslosen Personen ohne Unterbringung aufdecken zu können. In Fachgespräche mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung wurde der Kreis relevanter Berichtstellen überlegt. Als eine dieser Berichtsstellen haben wir Sie angeschrieben, da Sie möglicherweise Kontakt zu nicht untergebrachten Wohnungslosen haben und wertvolle Informationen für diese Statistik liefern können.

Besteht für diese Vorbefragung eine Auskunftspflicht?

Die Teilnahme an der Vorbefragung ist freiwillig. Ihre Rückmeldung ist jedoch für die Konzeption der Statistik zu den nicht untergebrachten Wohnungslosen sehr wichtig.

Wofür werden die Ergebnisse der Vorbefragung genutzt?

In der Vorbefragung fragen wir Sie, ob Sie Kontakt zu nicht untergebrachten Wohnungslosen haben und welche Merkmale Sie an uns liefern können. Die Ergebnisse helfen uns zu entscheiden, welche Berichtsstellen für diese Erhebung mit einbezogen werden sollten.

Wann soll die neue Erhebung voraussichtlich stattfinden?

Die für 2026 geplante Vorbefragung und der darauffolgende Pretest werden genutzt, um die Konzeption der Erhebung abzuschließen und deren Abläufe zu optimieren. Die neue Erhebung soll wahrscheinlich zu Beginn 2028 stattfinden. Hierzu werden wir Sie erneut anschreiben.

Nächste Schritte

Pretest zur Erhebungsdurchführung

Pretest

 

Der Pretest der Erhebung nicht untergebrachter wohnungsloser Personen startet voraussichtlich Ende 2026 und ist räumlich auf zwei kreisfreie Städte und zwei Kreise begrenzt. Er dient vorrangig dazu, die Feldphase der Erhebung und die Erstellung von Prüfungen und Auswertungen zu testen. Hier erhoffen wir uns Informationen darüber, wo es Verbesserungspotential sowohl bei der Datenmeldung durch Auskunftgebende als auch in der Verarbeitung der Daten bei uns gibt. 

 

Start der neu konzipierten Erhebung

Erste Regelerhebung

 

Die Wohnungsnotfallberichterstattung erhebt voraussichtlich ab 2028 erstmals für einen gesamten Berichtsmonat Daten zu nicht untergebrachten wohnungslosen Personen in Nordrhein-Westfalen. Berichtsmonat wird der Februar sein. Sie erfasst nur die Personen, die im Berichtsmonat mindestens einen Tag ohne Unterkunft waren oder privat bei Verwandten oder Bekannten unterkamen. Untergebrachte Wohnungslose werden seit 2025 nur noch in der Bundesstatistik untergebrachter wohnungsloser Personen erfasst, um eine doppelte Zählung dieser Personen zu vermeiden.

 

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

 

Team Wohnungsnotfallberichterstattung
Tel.: 0211 9449-4310 oder 0211 9449-4247
E-Mail: wohnungsnotfall@it.nrw.de