In den Medien und im Internet werden Informationen nicht immer akkurat und manchmal auch irreführend abgebildet. Wir möchten an dieser Stelle mit Missverständnissen aufräumen. Das ist wichtig, um Sie bestmöglich zu informieren, die Befragung transparent zu machen und Ihnen Sicherheit zum Ablauf der Erhebung in NRW zu geben.
Müssen wirklich 200 Fragen auf Papier beantwortet werden?
Wie viele Fragen Sie beantworten müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und davon, für welches der sieben Mikrozensus-Programme Sie Auskunft geben müssen. Fragen, die für Ihre Lebenssituation nicht relevant sind, werden dabei herausgefiltert. Beim Online-Fragebogen geschieht das ganz automatisch. Auch beim Telefoninterview, das Sie auf eigenen Wunsch mit uns vereinbaren können, werden nur die für Sie relevanten Fragen gestellt. Sollten Sie einen Papierfragebogen zur Meldung nutzen, bildet dieser zunächst alle Fragen ab, enthält jedoch Hinweise, wann Sie Fragen überspringen können.
Kommt jemand in meine Wohnung um mich zu befragen?
Nein: In NRW werden keine Interviewerinnen und Interviewer mehr eingesetzt, die Sie für die Befragung in Ihrer Wohnung besuchen.
Dennoch besucht eine von uns ehrenamtlich beauftragte Person vor Beginn der Befragung Ihre Anschrift. Sie nimmt aber weder Kontakt zu Ihnen auf, noch benötigt sie Zutritt zu Ihrer Wohnung. Sie ist von uns beauftragt, die Namen auf den Klingel- und Briefkastenschildern zu dokumentieren, damit wir wirklich die an der Anschrift lebenden Haushalte anschreiben.
Darf die Person, die die Anschriften prüft, meinen Garten betreten?
Die von uns beauftragten Ehrenamtlichen, die sogenannten Begehenden, dürfen allgemein zugängliche Bereiche Ihrer Anschrift betreten, wie zum Beispiel einen Vorgarten, wenn sich das Klingelschild am Haus befindet. Das stellt keinen Hausfriedensbruch dar.
Darf ich auch per E-Mail melden?
Nein, eine elektronische Datenmeldung ist nur über unser sicheres Online-Meldeverfahren möglich. Zugangsdaten dafür erhalten Sie in unserem postalischen Anschreiben. Die Meldung über das Online-Meldeverfahren dient dem Schutz Ihrer Daten. Es bietet aber auch den Vorteil, dass Sie Ihre Datenmeldung zu jeder Zeit vornehmen, zwischenspeichern, unterbrechen und später weiterbearbeiten können, falls es die Situation erfordert.
Ist das Zufallsverfahren überhaupt zuverlässig?
Ja, das Verfahren ist wissenschaftlich geprüft und zuverlässig. Es basiert auf einer Flächenstichprobe, mit der Wohngebäude und -teile zufällig ausgewählt werden. Die dort lebenden Haushalte sind für den Mikrozensus auskunftspflichtig.
Ich wurde mehrfach hintereinander ausgewählt, wie kann das sein?
Jedes Jahr wird mit diesem Verfahren etwa ein Prozent der Haushalte für den Mikrozensus ausgewählt und erstmalig zur Meldung für den Mikrozensus aufgefordert. Als Auskunftgebende werden Sie nun über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren viermal zum Mikrozensus befragt. Sie werden also nicht für jede der vier Befragungen noch einmal ausgewählt, sondern erhalten für jede weitere der vier Befragungswellen von uns ein Anschreiben, das der ersten Meldeaufforderung gleicht. Das ist notwendig, da die enthaltenen Informationen zwischenzeitlich in Vergessenheit geraten sein können. Jedoch enthält jedes Anschreiben gleich unterhalb des Betreffs einen Hinweis, für welche Befragungswelle Sie gerade angeschrieben werden, z. B. „2 von 4“.
Auch mein Nachbar ist auskunftspflichtig – das kann kein Zufall sein.
Der Zufall bestimmt, welche Flächen und damit welche Gebäude oder Gebäudeteile ausgewählt werden. So kann es sein, dass in Ihrer Straße weitere Wohngebäude und die dort lebenden Haushalte ausgewählt werden – oder gar keins.
Muss ich antworten? Das geht doch niemanden etwas an.
Ja, denn es besteht Auskunftspflicht.
Ihre Angaben sind wichtig. Sie geben damit echte Informationen zu Ihrer Lebenssituation, also aus erster Hand. Jede einzelne Meldung ermöglicht es überhaupt erst, reale Lebensverhältnisse, Bedarfe und Entwicklungen in der Bevölkerung abzubilden. Alle diese Einzelangaben sind Fakten, mit deren Hilfe Tatsachenentscheidungen für uns alle getroffen werden können.
Es geht dabei aber nicht darum, auf Ihre konkrete Person Rückschlüsse ziehen zu können. Deswegen, werden die Einzelangaben vor der Auswertung anonymisiert und als Ergebnisse zusammengefasst. Mit den veröffentlichten Daten ist es nicht möglich, Sie persönlich zu identifizieren.
Schauen Sie sich selbst einmal die Ergebnisse zum Mikrozensus an. Sie zeigen an Beispielen, wie die Ergebnisse – und damit auch Ihre anonymisierten Angaben – genutzt werden.
Gibt es besondere Gründe, die mich von der Auskunftspflicht befreien?
Eine Befreiung von der Auskunftspflicht ist nicht möglich.
Damit die Ergebnisse des Mikrozensus aussagekräftig sind und die Gesamtbevölkerung repräsentieren können, müssen alle ausgewählten Haushalte antworten. Denn als ein Prozent aller Haushalte werden sie stellvertretend für die gesamte Bevölkerung und ihre verschiedenen Bevölkerungsgruppen befragt. Würden Haushalte nicht antworten, wäre nicht mehr sichergestellt, dass einige Teile unserer Bevölkerung ausreichend repräsentiert und ihre realen Lebenssituationen und Bedürfnisse wahrgenommen würden.
Der Gesetzgeber hat keine Entlassung aus der Auskunftspflicht vorgesehen.
Wie gehen wir damit um, dass einige Menschen nicht melden können, weil sie krank, zu jung oder zu alt sind? Oder dass sich einige der Haushalte bei der Befragung sprachlichen und scheinbar unüberwindlichen Hürden gegenübersehen?
Wir versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden und diese Personen zu unterstützen, auch wenn wir sie nicht von der Auskunftspflicht befreien können. Manchmal hilft es schon zu wissen, dass auch eine Vertrauensperson den Fragebogen beantworten kann oder dass auf Wunsch ein Telefoninterview möglich ist. Sprechen Sie uns an! Wir sind für Sie da!
Kontakt zum Mikrozensus-Team:
Tel.: 0211 9449-4358 (Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-15 Uhr)
E-Mail: mikrozensus@it.nrw.de