Der Mikrozensus ist eine Erhebung, die fortlaufend und über das Jahr verteilt die ausgewählten Haushalte befragt. Haushalte, die insgesamt viermal befragt wurden, scheiden nach spätestens fünf Jahren aus. Neue Haushalte kommen dann hinzu.
Für die Auswahl bestimmt ein Zufallsverfahren Flächen und alle Haushalte, die in den auf diesen Flächen stehenden Gebäuden oder Gebäudeteilen wohnen, sind für den Mikrozensus auskunftspflichtig.
IT.NRW, der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, ist als Statistisches Landesamt vom Gesetzgeber mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mikrozensusbefragung in NRW beauftragt.
An meiner Haustür war jemand vom Mikrozensus. Warum?
In NRW sind rund 100 ehrenamtliche Begehende für den Mikrozensus im Einsatz. Sie unterstützen uns, indem sie vor dem Start der Erhebung die ausgewählten Gebäude besuchen, dort die Namen auf den Klingelanlagen bzw. Briefkästen aufnehmen, gegebenenfalls vor Ort Fotos der Klingelanlagen bzw. Briefkästen anfertigen, und diese Angaben an IT.NRW übermitteln.
• Die Begehenden sind sorgfältig von uns ausgewählt und geschult worden.
• Sie sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
• Sie können sich ausweisen.
Sollten Sie Zweifel haben, dass es sich wirklich um eine Person handelt, die von uns mit der Begehung Ihrer Anschrift betraut wurde, können Sie sich gerne bei unserem Mikrozensus-Team unter 0211 9449-4358 informieren.
Rechte, Pflichten und Einsatz der Begehenden sind gesetzlich geregelt:
§ 12 des Mikrozensusgesetzes (MZG) in Verbindung mit § 14 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG).
Können nicht einfach Melderegisterangaben verwendet werden?
Doch, wir verwenden diese Angaben. Allerdings sind die Register wegen fehlender oder verspäteter An- und Abmeldungen nicht immer aktuell, weshalb eine Vor-Ort-Begehung durch die von uns ehrenamtlich eingesetzten Personen zusätzlich notwendig ist.
Warum wird bis zu viermal befragt?
Dank der Daten der Auskunftgebenden über einen Zeitraum von maximal 5 Jahren und 4 Befragungen ist es uns möglich, Daten in den unterschiedlichen Erhebungsjahren zu erfassen. Dadurch können wir diese Informationen über einen längeren Zeitraum vergleichen und daraus Erkenntnisse zu Entwicklungen und Trends gewinnen.
Wie viele Fragen muss ich beantworten?
Die Anzahl der Fragen, die Sie beantworten müssen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab und davon, für welches Programm des Mikrozensus Sie befragt werden.
Viele Fragen enthalten Filter, sodass Sie nur auf die für Ihre Lebenssituation relevanten Fragen Antwort geben müssen. Im Online-Verfahren werden die Fragen automatisch gefiltert. Der Papierfragebogen bildet alle Fragen ab, enthält jedoch Verweise, wenn Sie Fragen überspringen können.
Wo finde ich mehr Informationen und Musterfragebögen?
Auf der Mikrozensus-Seite im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden viele weitere Fragen zum Mikrozensus beantwortet. Dort finden Sie auch Musterfragebogen.
Wichtig zu wissen: Jedes Bundesland führt die Erhebung in seinem Gebiet durch, sodass sich Abläufe zwischen den Bundesländern unterscheiden können.
Wo finde ich Ergebnisse zum Mikrozensus?
Die Ergebnisse des Mikrozensus für Nordrhein-Westfalen veröffentlichen wir regelmäßig in Pressemitteilungen. Darüber hinaus können Sie zahlreiche Ergebnisse des Mikrozensus in unserer Landesdatenbank NRW kostenfrei abrufen.