Die Statistik bei den Staats- und Amtsanwaltschaften gibt Auskunft zum Geschäftsanfall bei den ordentlichen Gerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte) und den Staatsanwaltschaften, die in Zivil-, Straf- und Familiensachen entscheiden. Dabei wird unter anderem nach der Art der Erledigung der Verfahren, der Art der Strafsache und der Verfahrensdauer unterschieden.