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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Geschäftsanfall bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften

Die Statistik bei den Staats- und Amtsanwaltschaften gibt Auskunft zum Geschäftsanfall bei den ordentlichen Gerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte) und den Staatsanwaltschaften, die in Zivil-, Straf- und Familiensachen entscheiden. Dabei wird unter anderem nach der Art der Erledigung der Verfahren, der Art der Strafsache und der Verfahrensdauer unterschieden.

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