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Pflegemodellrechnung für NRW 2024 bis 2050/70

Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Land sowie in den Kreisen und kreisfreien Städten

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Seniorinnen und Senioren werden von Pflegefachkräften betreut

Rund 1,4 Millionen Menschen in NRW waren im Jahr 2023 pflegebedürftig im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Das entspricht einem Anteil von rund 8 % der Landesbevölkerung. Fast 3 von 5 Pflegebedürftigen bezogen ausschließlich Pflegegeld (59 %); das heißt, die Versorgung erfolgte über selbst organisierte Pflegehilfen. Einen ambulanten Pflegedienst nahmen 17 % in Anspruch, während 12 % der Pflegebedürftigen in vollstationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege versorgt wurden. Die meisten Pflegebedürftigen hatten den Pflegegrad 2 (40 %) oder 3 (31 %).

 

Wie sich der Umfang und die Art der Pflegebedürftigkeit in den kommenden Jahrzehnten weiterentwickeln könnten, zeigt die aktuelle Pflegemodellrechnung für NRW. Diese Modellrechnung basiert auf Daten der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung und der amtlichen Pflegestatistik. Die Ergebnisse für alle Kreise und kreisfreien Städte liegen bis zum Jahr 2050 und auf Landesebene bis 2070 vor.

Ergebnisse für das Land NRW

Bis 2050 knapp 1,7 Millionen Pflegebedürftige; Frauenanteil sinkt

 

Ausgehend von knapp 1,4 Millionen Pflegebedürftigen in NRW im Jahr 2023 wird diese Zahl laut aktueller Pflegemodellrechnung bis 2050 um rund 300.000 Personen auf knapp 1,7 Millionen ansteigen. Das entspricht einem Zuwachs von 21 %. Bis dahin erreichen die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten „Babyboomer-Generation“ ein Alter mit hohem Pflegebedürftigkeitsrisiko. Entsprechend werden für die 2050er-Jahre auch die höchsten Zahlen Pflegebedürftiger im Berechnungszeitraum erwartet. Für die Folgejahre ist zunächst mit einem leichten Rückgang der Pflegebedürftigen zu rechnen. Bis zum Jahr 2070 wird die Zahl jedoch erneut ansteigen, mit rund 1,6 Millionen Menschen allerdings unterhalb des Höchststandes von 2050 liegen. 

 

Eine differenzierte Betrachtung nach Geschlecht zeigt, dass weiterhin rund 3 von 5 Pflegebedürftigen weiblich sein werden. Frauen werden somit auch langfristig die Mehrheit ausmachen. Dennoch wird zwischen 2023 und 2070 ein um 11 Prozentpunkte stärkerer Anstieg bei den pflegebedürftigen Männern (+24 %) als bei den Frauen (+13 %) erwartet. Infolgedessen wird der Frauenanteil von 61 % auf 59 % (–2 Prozentpunkte) sinken.

 

 

Stärkstes Wachstum bei den Hochaltrigen; Rückgang bei den unter 70-Jährigen

 

Im Ausgangsjahr 2023 stellten die 80- bis unter 90-Jährigen die am stärksten vertretene Altersgruppe unter den Pflegebedürftigen dar und werden es auch im Jahr 2070 sein. Im Zeitverlauf wird die Zahl der Pflegebedürftigen dieses Alters nach 2030 ansteigen und voraussichtlich im Jahr 2049 ihren Höchststand erreichen (+35 % gegenüber 2023). Nach einem anschließenden Rückgang und leichten Wiederanstieg werden zum Ende des Berechnungszeitraums immer noch 17 % mehr Pflegebedürftige in dieser Altersgruppe erwartet als im Basisjahr 2023. 

 

Die Gruppe der 90-Jährigen und Älteren, die 2023 die kleinste Altersgruppe unter den Pflegebedürftigen darstellte, wird insgesamt den stärksten Zuwachs verzeichnen und zur drittgrößten Altersgruppe anwachsen. Bis zum Jahr 2053 wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in diesem Alter gegenüber 2023 verdoppeln und bis 2059 weiter ansteigen. Trotz eines anschließenden Rückgangs wird für das Jahr 2070 weiterhin ein Anstieg um 87 % gegenüber dem Ausgangsjahr erwartet.

 

 

 

Auch die Altersgruppe der 70- bis unter 80-Jährigen wird anwachsen und im Jahr 2039 ihren Höchststand erreichen (+45 % gegenüber 2023). Danach wird die Zahl Pflegebedürftiger in diesem Alter wieder zurückgehen. Im Jahr 2070 wird der Ausgangswert von 2023 jedoch weiterhin um mehr als ein Fünftel (+21 %) übertroffen werden.

 

Für die beiden jüngsten Altersgruppen ist hingegen bis 2070 mit einem Rückgang der Pflegebedürftigen zu rechnen. Die Zahl der 60- bis unter 70-Jährigen wird im Jahr 2029 zunächst ihren Höchststand erreichen (+10 % gegenüber 2023); 2070 wird sie allerdings um 18 % unter dem Ausgangswert liegen und damit den stärksten Rückgang verzeichnen. Bei den unter 60-Jährigen ist von einem nahezu kontinuierlichen Rückgang auszugehen. Bis zum Jahr 2070 wird ihre Zahl insgesamt um 10 % sinken.

 

Die dargestellten Veränderungen der Pflegebedürftigkeit in den betrachteten Altersgruppen ergeben sich aus der demografischen Entwicklung. Gemäß der Bevölkerungsvorausberechnung wird die Zahl der Menschen unter 60 Jahren bis 2070 fortlaufend zurückgehen. In dieser Altersgruppe sinken damit sowohl die Bevölkerungszahl als auch die Zahl der Pflegebedürftigen. In den höheren Altersgruppen werden die geburtenstarken Jahrgänge der „Babyboomer“-Generation die Bevölkerungszahl maßgeblich beeinflussen. Um das Jahr 2030 treten diese in die Altersgruppe der 60- bis unter 70-Jährigen ein, wodurch die Bevölkerungszahl dieser Altersgruppe innerhalb des Vorausberechnungszeitraums ihren Höchstwert verzeichnen wird. In Abständen von etwa zehn Jahren werden die „Babyboomer“ jeweils die nächsthöhere Altersgruppe erreichen und dort jeweils zu den höchsten Bevölkerungszahlen innerhalb des Berechnungszeitraums führen. Somit werden in den Altersgruppen ab 60 Jahren mit dem jeweiligen Bevölkerungshöchststand auch die Höchststände der Zahl der Pflegebedürftigen erreicht.

 

Pflegegeldleistungen bleiben häufigste Leistungsart; stärkste Zunahme in der stationären Pflege

 

Differenziert nach der Art der Pflegeleistung stellen die Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, über den gesamten Berechnungszeitraum hinweg mit einem Anteil von jeweils knapp 60 % die größte Gruppe unter den Pflegeleistungsempfängerinnen und -empfängern dar. Für das Jahr 2050 wird bei dieser Leistungsart mit 963.600 Pflegebedürftigen gerechnet, was einem Anstieg von 18 % im Vergleich zu 2023 entspricht. Infolge einer sinkenden Anzahl an Menschen der geburtenstarken „Babyboomer“-Jahrgänge ist der nachfolgende Zeitraum überwiegend durch eine leicht rückläufige Entwicklung geprägt. Im Jahr 2070 wird die Zahl der Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger jedoch noch immer um 14 % über dem Niveau von 2023 liegen.

 

Das größte prozentuale Wachstum ist bei der stationären Pflege zu erwarten. Im Vergleich zum Jahr 2023 wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 um ein Drittel auf 226.300 Personen ansteigen (2070: +29 %). Auch die Zahl pflegebedürftiger Personen, die Leistungen ambulanter Pflegedienste in Anspruch nehmen, wird bis 2050 um mehr als ein Viertel (+28 %) zunehmen und dann bei 307.600 liegen (2070: +24 %).

 

Der Anstieg der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, die keine Leistungen der Pflegeeinrichtungen bzw. ausschließlich Leistungen nach Landesrecht beziehen, wird vergleichsweise schwächer ausfallen. Für das Jahr 2050 wird ein Zuwachs von 12 % erwartet (2070: +8 %). Weitere Informationen zum Pflegegrad 1 siehe Abschnitt „Datengrundlage und Methode“.

 

 

Pflegegrad 2 und 3 bleiben die häufigsten Pflegegrade

 

Im Ausgangsjahr 2023 war der Großteil der Pflegebedürftigen in die Pflegegrade 2 (40 %) und 3 (31 %) eingestuft (Informationen zum System der Pflegegrade siehe Abschnitt „Datengrundlage und Methode“). Auch zukünftig werden diese beiden Pflegegrade die häufigsten bleiben.

 

Bis 2050 wird die Zahl der Personen mit Pflegegrad 2 um 20 % ansteigen. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 (+24 %) und Pflegegrad 5 (+22 %) werden noch höhere Zuwachsraten erwartet. Mit der größten prozentualen Zunahme ist derweil bei Pflegegrad 4 (+28 %) zu rechnen, während für Pflegegrad 1 (+13 %) der geringste Anstieg erwartet wird.

 

Über den gesamten Berechnungszeitraum hinweg wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in allen Pflegegraden erhöhen. So werden im Jahr 2070 gegenüber dem Ausgangsjahr 2023 rund 16.400 zusätzliche Pflegebedürftige in Pflegegrad 1, 89.600 in Pflegegrad 2, 83.300 in Pflegegrad 3, 39.800 in Pflegegrad 4 und 10.800 in Pflegegrad 5 erwartet.

 

 

Ergebnisse für die Kreise und kreisfreien Städte

Zahl der Pflegebedürftigen steigt am stärksten in den Kreisen

 

Bis 2050 ist in allen kreisfreien Städten und Kreisen NRWs mit einer steigenden Zahl an Pflegebedürftigen zu rechnen. Die Zuwächse werden jedoch regional sehr unterschiedlich ausfallen: Die höchsten Anstiege werden in den Kreisen Coesfeld (+46,2 %), Borken (+44,7 %) und Paderborn (+43,4 %), die niedrigsten in Hagen (+6,5 %), Gelsenkirchen (+6,9 %) und Herne (+7,2 %) erwartet.

 

Es zeigt sich: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird in den Kreisen stärker zunehmen als in den kreisfreien Städten. So ist in 23 von 31 Kreisen mit einem Anstieg über dem Landesdurchschnitt von 20,8 % zu rechnen. Überdurchschnittliche Zuwachsraten werden demgegenüber nur in 3 der 22 kreisfreien Städte erwartet: in Münster (+36,5 %), Bonn (+32,2 %) und in Bottrop (+21,9 %). Dies sind zugleich die drei kreisfreien Städte des Landes, die im selben Zeitraum die stärksten Zuwächse in der hochaltrigen Bevölkerung verzeichnen werden.

 

 

 

Auch bei einer Differenzierung nach Pflegeleistungsarten zeichnen sich für die oben genannten Kreise mit den höchsten zu erwartenden Gesamtzuwächsen überdurchschnittliche Veränderungsraten ab. Die höchsten Anstiege von Menschen in ambulanter Pflege werden bis 2050 in den Kreisen Gütersloh (+58,1 %), Paderborn (+54,5 %) und Coesfeld (+53,1 %) erwartet. Bei der stationären Pflege werden die Zuwächse in den Kreisen Paderborn (+68,0 %), Coesfeld (+66,7 %) und Gütersloh (+62,5 %) am höchsten ausfallen. Für Personen, die Pflegegeld beziehen, werden die stärksten Anstiege in den Kreisen Coesfeld (+40,6 %), Borken (+39,0 %) und Steinfurt (+37,6 %) angenommen. Die Zahl der Personen mit Pflegegrad 1 mit ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen der Pflegeeinrichtungen wird derweil am stärksten in den Kreisen Borken (+33,3 %), Gütersloh (+32,1 %) und Paderborn (+31,8 %) steigen.

 

Die geringsten Veränderungen werden hingegen in den kreisfreien Städten erwartet. So bleibt die Zahl der Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege in Remscheid voraussichtlich konstant und wird in Gelsenkirchen (+5,3 %) sowie in Mülheim an der Ruhr und in Duisburg (jeweils +7,7 %) am schwächsten ansteigen. Für die Ruhrgebietsstädte Herne (+5,0 %), Hagen (+9,5 %) und Gelsenkirchen (+11,5 %) werden die niedrigsten Anstiege bei der stationären Pflege vorausberechnet; auch die Zuwächse bei den Empfängerinnen und Empfängern von Pflegegeld werden dort am niedrigsten ausfallen (Hagen: +4,5 %, Herne: +6,5 %, Gelsenkirchen: +7,3 %). In den Städten Hagen, Krefeld und Remscheid wird bei Personen mit Pflegegrad 1 mit ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen der Pflegeeinrichtungen keine Veränderung erwartet.

 

Datengrundlage und Methode

Hintergrund

Mit der Pflegemodellrechnung soll aufgezeigt werden, welche Auswirkungen der demografische Wandel auf die zukünftige Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in NRW haben wird. Grundlage hierfür bilden die Ergebnisse der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung für NRW 2024-2050/2070 sowie Daten der amtlichen Pflegestatistik und der Bevölkerungsfortschreibung aus den Jahren 2021 und 2023. Die Bevölkerungsvorausberechnung und -fortschreibung basieren auf Ergebnissen des Zensus 2022.

Betrachtet werden Pflegebedürftige im Sinne des SGB XI differenziert nach Geschlecht, Altersgruppen, Pflegegraden und Art der Pflegeleistung. Die Pflegegrade sind dabei nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in fünf Ausprägungen unterteilt. Personen mit Pflegegrad 1 haben eine geringe Beeinträchtigung und keinen Anspruch auf Pflegegeld, ambulante oder stationäre Pflege. Stattdessen besteht unter anderem ein Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat, welcher auch für Leistungen der stationären oder ambulanten Pflege oder für Leistungen nach Landesrecht (siehe Anerkennungs- und Förderungsverordnung [AnFöVO]) verwendet werden kann. Bei Personen mit Pflegegrad 5 liegen die schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vor.

Bei der Pflegeleistungsart wird unterschieden zwischen Empfängerinnen und Empfängern von ausschließlich Pflegegeldleistungen, ambulanten Pflegedienstleistungen und stationärer Pflege. Zudem gibt es die Gruppe der Pflegebedürftigen in Pflegegrad 1 mit ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. ohne Leistungen der ambulanten Pflege-/Betreuungsdienste oder Pflegeheime. Empfängerinnen und Empfänger von teilstationärer Pflege erhalten im Normalfall zusätzlich ambulante Pflege oder Pflegegeld und sind dementsprechend in der jeweiligen Kategorie erfasst. Eine Ausnahme bilden die Empfängerinnen und Empfänger von teilstationärer Pflege mit Pflegegrad 1, die keinen Anspruch auf Pflegegeld haben und der stationären Pflege zugeordnet werden.

Die Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung und damit auch der Pflegemodellrechnung reichen für die kreisfreien Städte und Kreise bis zum Jahr 2050, für das Land Nordrhein-Westfalen zusätzlich bis zum Jahr 2070. Nähere Informationen zur Methode und zu verwendeten Annahmen bezüglich des zukünftigen Verlaufs der demografischen Bewegungskomponenten (Geburten, Sterbefälle und Wanderungen) können der Veröffentlichung Bevölkerungsvorausberechnung für NRW 2024-2050/2070 entnommen werden.

Methode

Für die Pflegemodellrechnung, die die zukünftige Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen in NRW abbilden soll, müssen Annahmen über das zukünftige Pflegerisiko getroffen werden. Hierfür wurden auf Grundlage der jüngsten Ergebnisse der Pflegestatistik (2021 und 2023) Pflegequoten berechnet. Die Pflegequoten entsprechen den altersgruppen- und geschlechtsspezifischen Anteilen pflegebedürftiger Personen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe. Bei der Festlegung der Annahmen waren mehrere Besonderheiten zu berücksichtigen:

Seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 ist in den Daten der Pflegestatistik ein überdurchschnittlicher Anstieg der Pflegequoten zu beobachten (siehe IT.NRW). Dieser ist fast ausschließlich auf einen Einführungseffekt zurückzuführen (siehe Rothgang/Müller 2021) und zeigt sich zum Teil auch noch im aktuellen Beobachtungszeitraum. Insbesondere bei Pflegegeldempfängerinnen und -empfängern und den Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 4 war im Jahr 2023 gegenüber 2021 weiterhin ein merklicher Anstieg der Pflegequoten zu verzeichnen. Um einer Unterschätzung der Pflegequoten in diesen Gruppen entgegenzuwirken, wurde für sie ausschließlich das Jahr 2023 als Referenz herangezogen. Für die ambulante und stationäre Pflege sowie für den Pflegegrad 5 (bei der Differenzierung nach Pflegegraden) wurde hingegen der Durchschnitt der Jahre 2021 und 2023 als Referenz für die zukünftigen Quoten verwendet.

Die so ermittelten Pflegequoten werden über den gesamten Prognosezeitraum hinweg als konstant angenommen. Damit wird unterstellt, dass die altersgruppen- und geschlechtsspezifische Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, unverändert bleibt. Zur Ermittlung der erwarteten Zahl der Pflegebedürftigen wurden die festgelegten zukünftigen Pflegequoten mit den korrespondierenden alters- und geschlechtsspezifischen Bevölkerungszahlen auf Kreis- bzw. Landesebene aus der Bevölkerungsvorausberechnung für NRW 2024-2050/2070 multipliziert.

Bei der Darstellung von Ergebnissen erklären sich Abweichungen in den Summen aus dem Runden der Einzelwerte. Berechnungen werden auf Basis nicht gerundeter Einzelwerte durchgeführt.

Grenzen der Pflegemodellrechnung

Die Ergebnisse der Pflegemodellrechnung beruhen auf der Annahme konstanter Pflegequoten sowie auf den Annahmen zur demografischen Entwicklung aus der Bevölkerungsvorausberechnung. Sie sind daher nicht als sicher eintretende Entwicklungen zu verstehen, sondern als „Wenn-dann-Aussagen“. Die Ergebnisse stellen somit keine präzisen Prognosewerte dar, sondern dienen ausschließlich der Orientierung in Bezug auf Richtung und Größenordnung der zukünftigen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit.

Durch die Annahme konstant bleibender Pflegequoten ergeben sich die dargestellten zukünftigen Veränderungen der Pflegebedürftigkeit in NRW ausschließlich aus der erwarteten Bevölkerungsentwicklung. Das heißt, die zukünftige demografische Zusammensetzung der Bevölkerung bestimmt sowohl die zu erwartende Zahl der Pflegebedürftigen als auch deren Verteilung auf die verschiedenen Pflegeleistungsarten bzw. Pflegegrade.

Annahmen zur Entwicklung des Angebots an Pflegeeinrichtungen oder zu verfügbarem Pflegepersonal werden in der Pflegemodellrechnung nicht getroffen. Ebenso bleiben mögliche Auswirkungen durch gesetzliche Reformen oder Änderungen der Leistungsstrukturen der Pflegeversicherungen unberücksichtigt.

Literatur

Rothgang, Heinz/Müller, Rolf (2021): Barmer Pflegereport 2021: Wirkungen der Pflegereformen und Zukunftstrends. Barmer.

Weitere Daten

Detaillierte Ergebnisse zur aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung (bis zur Gemeindeebene) sowie zur Pflegemodellrechnung (bis zur Ebene der kreisfreien Städte und Kreise) können kostenfrei in der Landesdatenbank NRW abgerufen werden.

Ausführliche Analysen, auch zur vorherigen Pflegemodellrechnung für NRW 2021 bis 2050/2070 finden Sie hier:

Bevölkerungsvorausberechnung für NRW 2024 bis 2050/2070

Ergebnisse für das Land, Kreise sowie für Städte und Gemeinden

Ergebnisse der Pflegemodellrechnung für NRW 2021 bis 2050/70

Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Land sowie in den Kreisen und kreisfreien Städten

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