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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Datenerhebung

Mikrozensus

Wie sieht die aktuelle wirtschaftliche und soziale Lage der Familien und der Bevölkerung in Deutschland aus? Wie verändern sich der Arbeitsmarkt und die Wohnverhältnisse? Antworten auf diese Fragen liefert der Mikrozensus, eine Befragung von privaten Haushalten, die seit 1957 bundesweit durchgeführt wird.

Das Wichtigste zur Datenerhebung in Kürze

Teilnahmedauer
Im Laufe von maximal fünf Jahren schreiben wir die Teilnehmenden vier Mal an und befragen sie.
Teilnehmende
Ein Prozent der Haushalte in NRW werden nach einem Zufallsverfahren ausgewählt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Mikrozensus im Allgemeinen und Muster-Fragebogen finden Sie auf der Infoplattform der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.mikrozensus.de

 

Wann und wo finden in NRW die Befragungen zum Mikrozensus statt?

 

In den Gemeinden wird nicht flächendeckend gefragt, sondern lediglich in den NRW-weit rund 14 000 Auswahlbezirken, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt werden. Zur Vorbereitung der Erhebung werden sogenannte Begehende beauftragt, diese Auswahlbezirke zu begehen und die dort vorgefundenen Namen der Haushalte an IT.NRW zu übermitteln. Diese Haushalte, die in den „ausgelosten“ Gebäuden bzw. Straßen wohnen, werden schriftlich von IT.NRW zur Befragung informiert.

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Gemeinde/Stadt

Eine Gesamtübersicht zur Verteilung der Auswahlbezirke auf alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen finden Sie:

FAQS
Weitere häufig gestellte Fragen zum Mikrozensus
Wer sind die Begehenden, was ist ihre Aufgabe und woran erkenne ich sie?

In NRW sind rund 120 ehrenamtliche Begehende für den Mikrozensus im Einsatz. Sie unterstützen uns, indem sie vor dem Start der Erhebung die ausgewählten Gebäude besuchen, dort die Namen auf den Klingelanlagen bzw. Briefkästen aufnehmen, gegebenenfalls vor Ort Fotos der Klingelanlagen bzw. Briefkästen anfertigen, und diese Angaben an IT.NRW übermitteln.

Die Begehenden sind sorgfältig von uns ausgewählt und geschult worden. Sie sind gesetzlich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

Sollten Sie Zweifel haben, dass es sich wirklich um eine Person handelt, die von uns mit der Begehung Ihrer Anschrift betraut wurde, können Sie sich gerne bei unserem Mikrozensus-Team unter 0211 9449-4358 informieren.

Rechte, Pflichten und Einsatz der Begehenden sind gesetzlich geregelt: 
§ 12 des Mikrozensusgesetzes (MZG) in Verbindung mit § 14 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG).

Wo finde ich Ergebnisse des Mikrozensus für NRW?

Die Ergebnisse des Mikrozensus für Nordrhein-Westfalen veröffentlichen wir regelmäßig in Pressemitteilungen. Darüber hinaus können Sie zahlreiche Ergebnisse des Mikrozensus in unserer Landesdatenbank kostenfrei abrufen.

Was hat sich beim Mikrozensus ab 2020 geändert?

Der Mikrozensus wurde mit dem Erhebungsjahr 2020 methodisch neugestaltet. Neben der seit vielen Jahren in den Mikrozensus integrierten europäischen Arbeitskräfteerhebung (Labour Force Survey, LFS) ist seit 2020 die bislang eigenständig erhobene europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Mit dieser Neugestaltung des Mikrozensus gingen etliche Änderungen einher, vor allem ein verändertes Fragenprogramm, Änderungen in der Stichprobenkonzeption und auch Änderungen in der Form der Datenerhebung, da mit dem Erhebungsjahr 2020 erstmalig ein Online-Fragebogen eingeführt wurde.

Im Zuge der Neugestaltung wurde für den Mikrozensus ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung von technischen Problemen begleitet war. Diese schränkten die Erhebungsdurchführung ein. Verschärft wurde diese Situation durch den Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020, welche die bislang im Mikrozensus vorrangig persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen der Haushalte nahezu unmöglich machte. Zudem wurde seitens der amtlichen Statistik das Mahnwesen überwiegend ausgesetzt, das war auch in NRW temporär der Fall. 

Zusammengenommen führten diese Faktoren zu höheren Ausfallraten und damit zu einer geringeren Stichprobengröße als beim Mikrozensus üblich. In der Regel liegen die Ausfallraten beim Mikrozensus aufgrund der Auskunftspflicht der Erhebung im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Im Jahr 2020 lag die Ausfallrate in NRW für die Endergebnisse bei ca. 41,5 Prozent. Aus Qualitätsgründen wird daher auf die Erstellung und Veröffentlichung von Ergebnissen unterhalb der Bundeslandsebene verzichtet.

Die genannten Probleme setzten sich teilweise auch in den Folgejahren fort, allerdings konnten die Ausfallraten gesenkt werden: Für die Endergebnisse des Jahres 2021 beträgt die Ausfallrate 18,3 Prozent, für die Endergebnisse des Jahres 2022 9,4 Prozent und für die Erstergebnisse 2023 15,3 Prozent. Somit ist auch für diese Jahre teilweise mit Einschränkungen der fachlichen und regionalen Belastbarkeit der Ergebnisse zu rechnen.

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Allerdings basieren die Endergebnisse im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können die Endergebnisse von den Erstergebnissen abweichen.

Weitere Informationen zur methodischen Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020 und zu den Auswirkungen der Neugestaltung und der Coronakrise auf die Ergebnisse des Jahres 2020 finden Sie auf der Informationsseite des Statistischen Bundesamtes.

Kontakt

Kontakt

Tel.: 0211 9449-4358
E-Mail: mikrozensus@it.nrw.de 

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