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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Daten übermitteln

Aktuelle Informationen

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Fakt oder Fake?

An diesen Hinweisen erkennen Sie, dass wir es sind.

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Mikrozensus

Was ist der Mikrozensus?

Erhebungsinformationen für ausgewählte Erhebungen

 

Zu ausgewählten Erhebungen haben wir Ihnen nachfolgend Informationen sowie den Zugang zu den Meldeverfahren zusammengestellt. Weitere Informationen zu den Erhebungen finden Sie im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Ablauf
Wie läuft eine Datenerhebung ab?
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Schriftliche Aufforderung oder freiwillige Teilnahme
Sollten Sie für eine Erhebung meldepflichtig sein, informieren wir Sie darüber schriftlich. Sie erhalten in diesem Schreiben Informationen, wie und auf welchem Weg Sie uns Ihre Daten melden können. Zudem klären wir darin über die gesetzliche Grundlage auf, auf der Ihre Auskunftspflicht beruht.    

Darüber hinaus führen wir weitere Befragungen auf gesetzlicher Grundlage durch, für die wir regelmäßig freiwillige Teilnehmerinnen und Teilnehmer suchen.
Daten über Meldewege bereitstellen
Mit modernen Online‐Erhebungsverfahren bieten wir Ihnen kostengünstige und sichere Möglichkeiten zur Meldung Ihrer Daten. Abhängig von der jeweiligen Erhebung können Sie verschiedene Verfahren nutzen. Für einzelne Statistiken – wie zum Beispiel dem Mikrozensus – werden auch sog. Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die ein telefonisches Interview mit Ihnen führen.
Aufbereitung und Auswertung der Daten
Wir sind den Prinzipien der Neutralität, Objektivität, Unabhängigkeit sowie der Geheimhaltung verpflichtet. Ihre Daten werden von uns anonym und mit größtmöglicher Sorgfalt verarbeitet und ausgewertet. Über die drei im Bundesstatistikgesetz festgelegten Maxime hinaus haben wir uns den noch weitergehenden Grundsätzen des Verhaltenskodex für europäische Statistiken verpflichtet.
Erstellung und Veröffentlichung objektiver Statistiken
Amtliche statistische Daten sind ein öffentliches Gut, die gesellschaftliche und politische Meinungsbildungs‐ und Entscheidungsprozesse unterstützen. Aufgabe der statistischen Ämter ist es daher, die von ihnen erhobenen Daten für alle zugänglich zu machen und sie nutzerfreundlich anzubieten. Wir stellen unsere Veröffentlichungen über diese Website unentgeltlich zur Verfügung.
Auskunft geben
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Warum sind Ihre Daten wichtig?

Wie hoch ist die Wirtschaftsleistung Nordrhein-Westfalens? Schaffen wir es, den CO2-Ausstoß zu senken? Haben wir genügend Lehrpersonal?
Antworten auf diese Fragen geben amtliche Statistiken.

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Modernisierung der Statistik und Entlastung der Auskunftgebenden

Daran arbeiten wir.

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Knapp 87 % der Firmen in NRW müssen keine Daten zu amtlichen Statistiken melden

Größere Unternehmen müssen häufiger zu Wirtschaftsstatistiken melden als die kleineren, weil sie für die Konjunktur sehr viel relevanter sind.

Video
Einfach erklärt: Alles rund um’s Daten übermitteln
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4:40 Min.
Das Stichprobenkonzept: Warum wurde ich ausgewählt?
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4:40 Min.
Das Stichprobenkonzept: Warum wurde ich ausgewählt?
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FAQs - Daten übermitteln
Häufig gestellte Fragen zum Daten übermitteln
Bin ich dazu verpflichtet, Daten zu übermitteln?

Vor dem Start einer Erhebung erhalten Sie von uns ein Schreiben mit einer Aufforderung zur Meldung. In diesem Schreiben finden Sie den Hinweis, ob eine Auskunftspflicht vorliegt und Sie damit zur Übermittlung Ihrer Daten verpflichtet sind.  Die Auskunftspflicht ist vom Gesetzgeber vorgegeben. 

Was passiert, wenn ich der Meldepflicht nicht nachkomme?

Die Auskunftspflicht bzw. Meldepflicht wurde vom Gesetzgeber festgelegt, um die Daten aller für die Statistik relevanten Personen oder auskunftgebenden Stellen zu erhalten. Kommen Sie der gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nach, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Ich habe die Meldefrist versäumt. Was nun?

Sollten Sie die in unserem Schreiben genannte Meldefrist nicht einhalten können oder diese bereits versäumt haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit den für die Erhebung zuständigen Ansprechpersonen auf. Sie finden die Kontaktdaten beispielsweise im Anschreiben mit der Meldungsaufforderung. 

Wie oft muss ich Daten übermitteln?

In unserem Anschreiben finden Sie Informationen dazu, bis wann und wie häufig Sie Ihre Daten übermitteln müssen. Ob Sie einmalig oder in bestimmten Zeitabständen melden müssen, ist von der jeweiligen Statistik abhängig, für die Sie zur Datenmeldung aufgefordert werden.

Was geschieht mit meinen übermittelten Daten?

Ihre übermittelten Daten werden zunächst auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft. Danach werden die personengebundenen Daten von den statistischen Daten getrennt. Damit ist kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich, denn es ist unsere Aufgabe, Name und Anschrift aller befragten Personen zu schützen. 

Wir dürfen die von Ihnen erhaltenen Daten ausschließlich für statistische Zwecke nutzen. Das bedeutet auch, dass wir die von Ihnen erhobenen Einzeldaten nicht an andere Behörden weitergeben dürfen, selbst, wenn wir aus anderen Behördenregistern Daten für Statistiken beziehen.

Sind meine Daten sicher?

Unsere Online-Meldewege unterliegen strengen IT-Sicherheitsvorgaben. Sie bieten Ihnen einen sicheren und kostengünstigen Weg, Ihre Daten zu übermitteln. 

Alle Beschäftigten der statistischen Ämter und des Bundes sind der statistischen Geheimhaltung verpflichtet.

Inhalte, die in den Statistiken veröffentlicht werden, sind anonymisierte, ausgewertete Daten, die keine Rückschlüsse auf Personen oder Einzelangaben zulassen.

FAQs - Online-Meldeverfahren
Häufig gestellte Fragen zu den Online-Meldeverfahren
Welche Online-Meldeverfahren gibt es?

Folgende Online-Meldeverfahren werden abhängig von der jeweiligen Erhebung genutzt:

 

IDEV

Melden Sie Ihre Daten bequem am PC über die „Internetdatenerhebung im Verbund“ (IDEV). Dafür stellt Ihnen die Webapplikation in Ihrem Internetbrowser ein Online-Formular bereit, in das Sie zu jeder Tageszeit Ihre statistischen Angaben eintragen und an uns senden können. Abhängig von der jeweiligen Statistik ist auch der Datenimport von bis zu 500 Datensätzen aus einer CSV-Datei in das Meldeformular möglich. 

Der Zugriff auf das Meldeformular ist zugangsbeschränkt. Daher erhalten Sie von uns vorab ein Anschreiben mit dem Link zu IDEV sowie mit Ihren Zugangsdaten für den Zugriff auf Ihr Meldeformular.  

Weitere Informationen finden Sie hier: Direktzugang zu IDEV

 

.CORE

eSTATISTIK.CORE bzw. .CORE (= Common Online Rawdata Entry) ist dafür gedacht, die Lieferung einer großen Anzahl von Datensätzen einfach zu machen. Es bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten für eine Datenlieferung statistischer Angaben im Format XML:

  • Mit einer Softwareschnittstelle können Sie automatisiert aus dem Softwaresystem Ihres Unternehmens oder Ihrer Einrichtung elektronisch Daten gewinnen und anschließend über eine sichere Internetverbindung an den zentralen Eingang der amtlichen Statistik senden.
  • Neben der Übermittlung über eine Softwareschnittstelle ist auch die Datenlieferung aus CSV-Dateien für .CORE möglich.

Um .CORE nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst für dieses Meldeverfahren über den nachstehenden Link registrieren. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie danach auf dem Postweg vom Statistischen Bundesamt.

Weitere Informationen finden Sie hier: Direktzugang zu .CORE

 

Erhebungsportal

Das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen Online-Erhebungen und der amtlichen Statistik in Deutschland. Ein Benutzerkonto im Erhebungsportal ermöglicht Ihnen

  • den direkten Zugriff auf die gängigen Online-Meldeverfahren IDEV und .CORE
  • die übersichtliche Einrichtung und Verwaltung Ihrer Zugänge für IDEV und .CORE als Meldeberechtigungen
  • das Teilen dieser Meldeberechtigungen, falls Sie Dritte (z. B. Verwandte, Vertrauenspersonen, Mitarbeitende, Steuerberatung) mit Ihrer Datenmeldung beauftragen wollen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Direktzugang zum Erhebungsportal

 

Bautätigkeitsstatistik-Online

Auskunftspflichtige Personen der Baugenehmigungsstatistik (z. B. Bauherr/-in, Architekt/-in) können auf Bautätigkeitsstatistik-Online das Erhebungsformular für die Statistik online ausfüllen, um es anschließend herunterzuladen und bei der zuständigen Baubehörde einzureichen.  

Weitere Informationen finden Sie hier: Direktzugang zu Baustatistik-Online

Bin ich verpflichtet, online zu melden?

In unserem Anschreiben zur Meldungsaufforderung finden Sie stets einen Hinweis darauf, ob Sie zur Online-Meldung verpflichtet sind.

Melden Sie Daten für einen Betrieb, ein Unternehmen oder eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, sind Sie zur Online-Meldung verpflichtet (§ 11a Bundesstatistikgesetz). Nur in sehr seltenen Fällen ist auf Antrag und bei Vorliegen besonderer Hinderungsgründe ein anderer Weg möglich.

Für Datenmeldungen privater Haushalte besteht keine Pflicht, die Meldung online zu übermitteln. Ein Online-Meldeverfahren ist aber auch für Sie eine kostengünstige und bequeme Möglichkeit für Ihre Datenmeldung und schont zudem die Umwelt. 

Sind meine Daten bei der Übermittlung geschützt?

Datensicherheit und Datenschutz gehören zu den obersten Geboten der amtlichen Statistik. Unsere Online-Meldeverfahren werden nach den Vorgaben des BSI IT-Grundschutzes betrieben und regelmäßig geprüft. Sie entsprechen den geltenden Sicherheitsstandards. Dazu gehört: 

  • die Übermittlung Ihrer Daten über das Internet in verschlüsselter Form an einen Dateneingangsserver
  • die Verwendung von HTTPS als bewährtes und anerkannt sicheres Verfahren zur Datenübertragung, Serverauthentifizierung und zum Ausschluss, dass Unbefugte Einsicht erhalten

Für eine sichere Datenübermittlung ist auch Ihr Beitrag ist gefragt: Halten Sie Ihren PC frei von Schadsoftware! Informieren Sie sich über grundlegende sowie empfohlene Sicherheitsmaßnahmen für PC oder Notebook unter https://www.bsi-fuer-buerger.de - oder noch ausführlicher unter: https://www.bsi.bund.de